Integrationsbeirat Kleine Anfrage vom 03.07.2023
Der Integrationsbeirat berät, gemäß seiner eigenen Geschäftsordnung „die Bezirksamtsleitung in Fragen der Integration“, „begleitet … die Umsetzung des Handlungskonzeptes Integration“ und „greift aktuelle Konzepte auf“. Seine Mitglieder setzen „sich zusammen aus u.a. je einem Mitglied einer Fraktion der Bezirksversammlung“, welche aufgerufen sind „konstruktiv und vertrauensvoll zusammen“zuarbeiten.
In seiner Sitzung vom 15.6.2023 wurde unter Punkt 4 die „Vereinbarkeit mit der Mitgliedschaft im Integrationsbeirat angesprochen. Vorwand war dabei ein von der AfD verteiltes Flugblatt zum Thema „Neue Unterkunft Luisenhof“.
Das vorsitzende Mitglied zeigte sich verwundert, dass die AfD überhaupt im Ausschuss vertreten sei. Sie stellte dies in Frage und regte Überlegungen an, wie der Vertreter der AfD ausgeschlossen werde könne.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
a) Gab es bereits vergleichbare Vorgänge? Wenn ja bei welchen Fraktionen, Organisationen, etc.?
b) Wenn nein, warum jetzt speziell bei der AfD?
c) Eizelne Mitglieder stören sich an Vorgängen, die außerhalb des Integrationsbeirates stattfanden. Sind diese dazu berechtigt, jene Vorgänge in den Integrationsbeirat hineinzutragen?
Bei der Zusammensetzung der Liste der Mitglieder wurden die Vertreter aller in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen benannt. Dies geschah, um eine enge Vernetzung zwischen Politik und Integrationsbeirat zu gewährleisten und die Positionen aller Strömungen in der Bevölkerung darzustellen.
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