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Integrationsbeirat Kleine Anfrage vom 03.07.2023

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Der Integrationsbeirat berät, gemäß seiner eigenen Geschäftsordnung „die Bezirksamtsleitung in Fragen der Integration“, „begleitet … die Umsetzung des Handlungskonzeptes Integration“ und „greift aktuelle Konzepte auf“. Seine Mitglieder setzen „sich zusammen aus u.a. je einem Mitglied einer Fraktion der Bezirksversammlung“, welche aufgerufen sind „konstruktiv und vertrauensvoll zusammen“zuarbeiten.

 

In seiner Sitzung vom 15.6.2023 wurde unter Punkt 4 die „Vereinbarkeit mit der Mitgliedschaft im Integrationsbeirat angesprochen. Vorwand war dabei ein von der AfD verteiltes Flugblatt zum Thema „Neue Unterkunft Luisenhof“.

 

Das vorsitzende Mitglied zeigte sich verwundert, dass die AfD überhaupt im Ausschuss vertreten sei. Sie stellte dies in Frage und regte Überlegungen an, wie der Vertreter der AfD ausgeschlossen werde könne.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Die Zusammensetzung der Mitglieder des Integrationsbeirates ist nach § 2 eindeutig festgelegt. Kann die Vorsitzende, können Mitglieder diese vorgegebene Liste eigenmächtig verändern?              
     
  2. Die jeweiligen Mitglieder werden vom Bezirksamtsleiter berufen. Können Mitglieder des Integrationsbeirats dies nach Berufung der Mitglieder abändern?
  3. Ist vorgesehen, dass die Vorsitzenden oder Mitglieder des Integrationsbeirates Flugblätter, Schriftstücke der Parteien, Organisationen sammeln, überprüfen und im Integrationsbeirat bewerten?             
     

a)      Gab es bereits vergleichbare Vorgänge? Wenn ja bei welchen Fraktionen,  Organisationen, etc.?

b)      Wenn nein, warum jetzt speziell bei der AfD?

c)      Eizelne Mitglieder stören sich an Vorgängen, die außerhalb des Integrationsbeirates stattfanden. Sind diese dazu berechtigt, jene Vorgänge in den Integrationsbeirat hineinzutragen?

 

Bei der Zusammensetzung der Liste der Mitglieder wurden die Vertreter aller in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen benannt. Dies geschah, um eine enge Vernetzung zwischen Politik und Integrationsbeirat zu gewährleisten und die Positionen aller Strömungen in der Bevölkerung darzustellen.             
 

  1. Deckt sich der Versuch, eine Fraktion auszuschließen, mit der Aufgabe des Beirates zur Integrationsförderung?

 

 

 

 

 

Anhänge

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