20-6966

Integration so früh wie möglich sicherstellen Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und die Grünen

Antrag

Sachverhalt

 

Die Bezirksversammlung Wandsbek beschäftigt sich im Ausschuss für Soziales und auch im Jugendhilfeausschuss mit der Thematik der Betreuung von noch nicht schulpflichtigen Flüchtlingskindern.

 

Sowohl TrägervertreterInnen von Hilfeeinrichtungen als auch Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe beklagen immer wiederkehrend, dass die Kita-Versorgung nicht ausreichend ist. Vielen Müttern ist damit der erste Schritt in die Integration durch Sprachkurse verwehrt und auch die Kinder wachsen isoliert in ihren Flüchtlingsunterkünften auf. Dieser Sachverhalt ist nicht hinnehmbar und dient keinesfalls einer erfolgreichen Integrationsarbeit.

 

Alle bisherigen Bemühungen Auskünfte über die Anzahl der in Kita-Einrichtungen betreuten Flüchtlingskinder zu erhalten liefen ins Leere, entsprechendes Zahlenmaterial sei nicht bekannt. Hier gilt es nun zügig diese Zahlen zu erfassen um die Bedarfe rund um die Unterkünfte zu erkennen. Nur bei ausreichendem Angebot kann ein dem Gemeinwohl schädigendes  konkurrierendes Werben um die begehrten Plätze vermieden werden und die Integration der Mütter von Kleinkindern und dieser Kinder in die Stadtteile hinein erfolgversprechend umgesetzt werden. 

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

 

  1. den zuständigen Ausschüssen der Bezirksversammlung (Jugendhilfe und Soziales) mitzuteilen, in welchen UPW-Unterkünften und Folgeeinrichtungen wie viele Kinder jeweils Anspruch auf Erteilung eines Kita-Gutscheines haben und wie viele Kinder sich jeweils mit welchem Stundenumfang in der Betreuung einer Kindertageseinrichtung befinden;

 

  1. zu berichten, in welchem Umfang die Eltern der o.g. Zielgruppe vor besonderen Herausforderungen stehen, für ihre Kinder einen Betreuungsplatz zu finden;

 

  1. mitzuteilen, wie viele Nachweisverfahren die zuständige Fachbehörde in den Jahren 2016, 2017, 2018 mit welchen Ergebnissen durchgeführt hat und wie viele hierbei jeweils auf Geflüchtete und ihre Kinder entfallen.

 

  1. darauf hinzuwirken, bestehende Nachteile für die Kinder von Geflüchteten hinsichtlich der Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern abzuwenden.

 

 

Anhänge

 

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