Instandsetzung der vorhandenen Sitzbänke im Raakmoor Beschluss der Bezirksversammlung vom 04.04.2019 (Drs. 20-7274.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, den Zustand aller Sitzbänke an öffentlichen Wegen im Naturschutzgebiet Raakmoor zu prüfen und gegebenenfalls deren ordnungsgemäße Instandsetzung zu veranlassen.
Das Ergebnis der Prüfung möge dem Regionalausschuss Alstertal dargelegt werden.
Stellungnahme des Bezirksamtes Hamburg-Nord:
Die Zuständigkeit für das Naturschutzgebiet Raakmoor obliegt, gemäß Kontakt mit dem Bezirk Wandsbek, dem Bezirksamt Hamburg – Nord Fachbereich Stadtgrün.
Im Sinne der Naturschutzgebiet-Verordnung und zur Wahrung von Natur und Landschaft ist es nicht vorgesehen, ein Naturschutzgebiet mit Ausstattungsgegenständen, Bänken oder auch Mülleimern zu versorgen. Hier hat der Naturschutz den Vorrang und darf nicht mit einer Grün- und Erholungsanlage gleichgesetzt werden.
Im südlichen Bereich im Übergang von Naturschutzgebiet / öffentliche Grün- und Erholungsanlage befinden sich im Bereich des Regenrückhaltebeckens Herzmoor, beidseitig des Gewässers, Bänke und Mülleimer. Diese sind wegebegleitend, aber auch unmittelbar am Gewässer aufgestellt worden, um dort verweilen zu können und Natur sowie Landschaft mit ihrer Tierwelt zu beobachten.
Die hier positionierten Bänke werden regelmäßig hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit überprüft und sofern erforderlich instandgesetzt.
Im Naturschutzgebiet selbst gibt es drei erhöhte Aussichtpunkte, die zum Verweilen einladen und von denen aus unterschiedliche Einblicke in die Moorfläche ermöglicht werden.
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Pflege- und Unterhaltungsmittel für das Naturschutzgebiet Raakmoor werden die begrenzt zur Verfügung stehen Mittel im Sinne des Naturschutzes nur für Maßnahmen verwendet, die zur Förderung und Wahrung des Naturhaushaltes dienen.
Seitens des Bezirkes Hamburg – Nord wir eine Überprüfung der Sitzbänke im Naturschutzgebiet zugesagt. Nicht mehr funktionsfähige Hockerbände / Sitzbänke werden entfernt und fachgerecht entsorgt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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