20-7113

Installation von Photovoltaikanlagen auf zwei Liegenschaften des Bezirksamtes Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.10.2018 (Drs. 20-6499)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, für die Dachflächen der Liegenschaften Saselhaus, Saseler Parkweg 3 und Startloch, Schimmelreiterweg 1/ Brunskamp 17 im Rahmen einer Grobsichtung den baulichen Zustand festzustellen, das grundsätzliche wirtschaftliche Realisierungspotential einer Fremdvergabe durch Verpachtung der Flächen für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen an einen Investor und Betreiber zu untersuchen und das Ergebnis der Bezirksversammlung vorzulegen.
  2. Anschließend wäre eine vertiefende Baubedarfsbegehung und bei geeigneten Voraussetzungen eine Ausschreibung für die Installation und den Betrieb entsprechender Photovoltaikanlagen vorzubereiten, bei der der Leistungskatalog die Installation der Anlage (Statik, Brandschutz, Leitungssysteme, Sanierungsmaßnahmen) sowie die laufende Bewirtschaftung umfasst. Beim Startloch wäre eine vertiefende Baubedarfsbegehung und PV-Installation jedoch nur im Zusammenhang mit den vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des kommenden RISE Programms Rahlstedt-Ost sinnvoll;
  3. Je einen Referenten der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) und von Hamburg Wasser in den Hauptausschuss einzuladen, die über mögliche Finanzierungs- und Betreibermodelle zur Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden oder von der Verwaltung angemieteten Gebäuden im Bezirk Wandsbek berichten.
  4. Zu prüfen, ob und welche Auswirkungen die Installierung von Photovoltaikanlagen auf die Gebäudeversicherung hat. Das Ergebnis ist dem Hauptausschuss mitzuteilen.

(Hinweis: Die Versicherung der Photovoltaikanlagen soll der Eigentümer der Photovoltaikanlagen übernehmen. Jedoch ist fraglich, ob und in welcher Höhe dennoch die eigene Versicherung anzupassen ist.)

  1. Die grundsätzlichen Überlegungen zur Installation von Photovoltaikanlagen sind mit den Geschäftsführungen der jeweiligen Einrichtungen abzustimmen.
  2. Die Erlöse sollen einen Beitrag zur Deckung der Betriebskosten der jeweiligen Einrichtungen leisten (Buchung auf das PSP-Element).

 

 

Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie (BUE):

Ein Referent von Hamburg Wasser wird an der Sitzung des Hauptausschusses am 18.02.2019 teilnehmen.

 

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:

Das Bezirksamt hat für beide genannten Objekte einen erheblichen Sanierungsstau an den Dächern festgestellt.

 

Das Jugendzentrum Startloch wird – wie im Beschluss benannt – erst im Zuge einer möglichen Sanierung im Zusammenhang mit Mitteln aus dem RISE-Programm Rahlstedt-Ost näher zu betrachten sein hinsichtlich der Installation einer Photovoltaik(PV)-Anlage.

 

Für das Sasel-Haus wurde eine umfassende Baubegehung durch einen Architekten beauftragt, der u.a. einen erheblichen Sanierungsstau am Dach benennt (Schätzkosten nur für die Dachsanierung mind. 600.000,- €). Die Installation einer PV-Anlage wäre erst nach Umsetzung der Dachsanierung sinnvoll. Aufgrund des Baumbestandes ist der Hauptflügel hierfür allerdings nicht geeignet. Anbieten würde sich eine PV-Anlage auf den beiden auskragendenden Anbauten des Haupthauses.

 

Haushaltsmittel stehen dem Bezirksamt für die Dachsanierung nicht zur Verfügung.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n    

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.