Installation von Photovoltaikanlagen auf zwei Liegenschaften des Bezirksamtes Wandsbek Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.10.2018 (Drs. 20-6499)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
(Hinweis: Die Versicherung der Photovoltaikanlagen soll der Eigentümer der Photovoltaikanlagen übernehmen. Jedoch ist fraglich, ob und in welcher Höhe dennoch die eigene Versicherung anzupassen ist.)
Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie (BUE):
Ein Referent von Hamburg Wasser wird an der Sitzung des Hauptausschusses am 18.02.2019 teilnehmen.
Das Bezirksamt antwortet wie folgt:
Das Bezirksamt hat für beide genannten Objekte einen erheblichen Sanierungsstau an den Dächern festgestellt.
Das Jugendzentrum Startloch wird – wie im Beschluss benannt – erst im Zuge einer möglichen Sanierung im Zusammenhang mit Mitteln aus dem RISE-Programm Rahlstedt-Ost näher zu betrachten sein hinsichtlich der Installation einer Photovoltaik(PV)-Anlage.
Für das Sasel-Haus wurde eine umfassende Baubegehung durch einen Architekten beauftragt, der u.a. einen erheblichen Sanierungsstau am Dach benennt (Schätzkosten nur für die Dachsanierung mind. 600.000,- €). Die Installation einer PV-Anlage wäre erst nach Umsetzung der Dachsanierung sinnvoll. Aufgrund des Baumbestandes ist der Hauptflügel hierfür allerdings nicht geeignet. Anbieten würde sich eine PV-Anlage auf den beiden auskragendenden Anbauten des Haupthauses.
Haushaltsmittel stehen dem Bezirksamt für die Dachsanierung nicht zur Verfügung.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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