21-5174

Inkraftsetzung der Richtlinie über die Förderung von digitaler Ausstattung und digitalen Schulungsangeboten in Seniorenbegegnungsstätten in Hamburg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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09.05.2022
Sachverhalt

 

1.  Ausgangslage

Um den sozialen Austausch auch in der Pandemie zu ermöglichen, hat die Bürgerschaft den Senat mit der Drucksache 22/3715 ersucht, die pandemiegerechte Ausstattung von gemeinwohlorientiert getragenen oder organisierten Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren zu unterstützen und digitale Kompetenzen von Seniorinnen und Senioren zu stärken.

 

2.  Strategie

Verbesserung der digitalen Ausstattung von Seniorenbegegnungsstätten

Um Seniorenbegegnungsstätten zu befähigen, in der Pandemie verstärkt digitale

Teilhabeangebote zu entwickeln und zu realisieren und um Seniorinnen und Senioren

quartiersorientiert und in möglichst allen Stadtteilen kurzfristig mehr Möglichkeiten zu bieten, den Nutzen von digitaler Technik kennenzulernen, Geräte zu erproben und auszuleihen sowie digitale Kompetenzen zu erwerben, sollen alle Seniorentreffs sowie weitere gemeinnützig betriebene Seniorenbegegnungsstätten besser mit moderner Technik, insbesondere mit Tablets und Smartphones, ausgestattet werden.

 

Hierzu wurde unter Federführung der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB), Amt für Gleichstellung und gesellschaftlichen Zusammenhalt, mit Beteiligung der Bezirksämter eine rderrichtlinie entwickelt.

 

Insbesondere folgende Maßnahmen sind nach dieser Förderrichtlinie förderfähig:

 

die einmalige Beschaffung von digitalen Endgeräten (insbesondere Tablets und

    Smartphones, einschließlich der erforderlichen Software sowie einmalige

    Maßnahmen zur Gewährleistung von Datensicherheit) zwecks Durchführung von

    Schulungen und Verleih an Seniorinnen und Senioren,

 

die einmalige Einrichtung eines WLAN-Zugangs (in der Einrichtung / im     

    Begegnungsraum, sofern dort kein WLAN vorhanden ist, nicht in Privathaushalten),

 

Honorarkosten und Aufwandspauschalen für Schulungsanbieter sowie die

    geschulten ehrenamtlichen Digitalmentorinnen und Digitalmentoren,

 

stadtteilbezogene Öffentlichkeitsarbeit zur Bewerbung des Angebots in 2022

 

notwendige durch die Corona-Pandemie bedingte Hygienemaßnahmen in 2022, um

    im Zusammenhang mit der Vermittlung digitaler Kompetenzen Präsenz- oder

    Hybridangebote durchführen zu können, sofern diese Hygienemaßnahmen nicht aus

    anderen Mitteln (z.B. Rahmenzuweisung für die offene bezirkliche Seniorinnen und

    Seniorenarbeit) finanziert werden können,

 

Nicht förderfähig sind laufende Kosten (z.B. für Internet, Lizenzgebühren) sowie Kosten r etwaige Ersatzbeschaffungen in den Folgejahren. Diese müssten vom Zuwendungsempfänger selbst aus Eigenmitteln getragen werden, sofern eine Finanzierung aus strukturell vorhandenen Mitteln (Rahmenzuweisung offene bezirkliche Seniorinnen) nicht möglich ist.

 

rderfähig sollen gemeinnützig betriebene Seniorenbegegnungsstätten sein. Es muss sich um Einrichtungen in Hamburg handeln, die

      von einer als gemeinnützig anerkannten juristischen Person betrieben werden und

      (u.a.) regelmäßig offene Angebote der Begegnung und Kontaktpflege für Menschen ab 60 Jahren anbieten. „Offen“ bedeutet, dass jede:r interessierte Senior:in das Angebot nutzen kann (beispielsw. Bürgerhäuser, Mehrgenerationenhäuser, Stadtteil- und Nachbarschaftstreffpunkten).


3.  Aktueller Stand der Umsetzung und weiteres Vorgehen

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat am 25. März 2022 die Richtlinie über die Förderung von digitaler Ausstattung und digitalen Schulungsangeboten in Seniorenbegegnungsstätten in Hamburg im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht.

Die Laufzeit der Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2022 befristet.

 

Gemäß der Förderrichtlinie übernimmt das Bezirksamt das gesamte formale Verfahren, das mit dem Anschreiben an die Träger im Bereich der Seniorenarbeit beginnt sowie die öffentliche Information.

 

Zwischenzeitlich liegt dem Fachbereich Seniorenarbeit ein (erster) Förderantrag vom

Hospital zum Heiligen Geist zur Prüfung vor.

 

Es ist beabsichtigt, dem Ausschuss für Soziales zu gegebener Zeit eine Übersicht über

die eingegangenen Anträge und deren Finanzierung zur Kenntnis zu geben.

 

Petitum/Beschluss

 

Es wird um Kenntnisnahme des Umsetzungsstand der Digitalisierungsoffensive des Senats, der dabei verfolgten Strategie und des weiteren zeitlichen Ablaufs von Umsetzungsschritten gebeten.