21-0556.1

Infrastruktur in den Grünanlagen und Naherholungsgebieten der Walddörfer verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2019 (Drs. 21-0293)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Auf Wunsch des Regionalausschusses vom 16.01.2020 wurde eine zusätzliche Stellungnahme des Bezirksamtes eingeholt.

 

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Der Regionalausschuss nimmt die Antwort der Behörde für Umwelt und Energie zur Kenntnis und bittet diese nochmals, die genannten Standorte in Abstimmung mit dem Bezirksamt für eine Kennzeichnung umzusetzen.

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt wie folgt Stellung:

 

Für die örtliche Umsetzung von Maßnahmen zur naturbezogenen Erholung sind insbesondere die Bezirksämter zuständig, da diese für den gesamten Bezirksamtsbereich tätig sind und über die entsprechenden örtlichen Kenntnisse über die gesamten Bezirke verfügen. Vor diesem Hintergrund sieht die Umweltbehörde im vorliegenden Fall weiterhin insbesondere das Bezirksamt Wandsbek als zuständig für die Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksversammlung Wandsbek an.  Dies gilt auch für die Kennzeichnung von Wanderwegen.

Seitens der BUE wurde im Übrigen für die in ihrer Zuständigkeiten liegenden Naturschutzgebiete Duvenstedter Brook und Wohldorfer Wald im Rahmen der App "Natürlich Hamburg!" ein Audioguide für drei unterschiedliche Rundrouten durch die genannten Naturschutzgebiete entwickelt (vgl.: https://www.hamburg.de/natur-erleben/10139928/app-naturerleben/). Ferner unterstützt die BUE die Bemühungen des NABU, eine durchgehende Beschilderung des "Duvenstedter BrookHus" vom U-Bahnhof Ohlstedt  zum Brookhus zu erstellen, bei der für einzelne Schilderstandorte Genehmigungen seitens des Bezirksamtes Wandsbek erforderlich sind.

 

Das  Bezirksamt nimmt wie folgt  Stellung:

 

Für die Flächen in bezirklicher Zuständigkeit (Wald in den Förstereien Duvenstedter Brook und Wohldorf/Ohlstedt, vorwiegend in Naturschutzgebieten gelegen ) sind eine ausreichende Anzahl an Weghinweisschildern, Ruhebänken und Mülleimern vorhanden.

Die Müllentsorgung wird im Zuständigkeitsbereich der Förstereien erfolgreich und flächendeckend gewährleistet. Eine Erhöhung der Anzahl an Mülleimer ist daher nicht erforderlich. Ruhebänke und Hinweisschilder sind in ausreichender Anzahl vorhanden und werden durch die Förstereien unterhalten. Eine weitere „Möblierung“ der Naturschutzgebiete und Wälder würde zu negativen Auswirkungen für diese Gebiete führen und somit den eigentlichen Schutzzielen zu widerlaufen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.