20-3224

Informationspaket für Flüchtlinge in Wandsbeker Erstaufnahmeeinrichtungen Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2016 (Drs. 20-2126.2)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Die Bezirkversammlung fasste in ihrer Sitzung vom 07.04.2016 folgenden Beschluss:

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten:

  1.                Analog zu den in Folgeeinrichtungen verteilten Broschüren auch Infomaterialien für die Flüchtlinge in Erstaufnahme-Einrichtungen zu konzipieren und flächendeckend zu verteilen. Dabei ist sicherzustellen, dass jeder Geflüchtete die Informationen zu 2a und 2b erhält. Darüber hinaus soll in Informations-, Integrations- und Beratungsgesprächen anlassbezogen immer wieder Bezug auf die in dieser Drucksache benannten Informationen genommen werden.
  2.                Die Infomaterialien sollten dabei zusätzlich zu den derzeit in Folgeeinrichtungen ausgegebenen Informationen unter anderem folgende Elemente enthalten:

a) ein Infoblatt - jeweils in den gängigsten Sprachen der Geflüchteten - mit den wichtigsten nächsten Schritten und Verfahren, die die Flüchtlinge durchlaufen. (z.B. Unterschied zwischen Erst- und Folgeunterbringung, Verlauf eines Asylverfahrens, ab wann ist es möglich zu arbeiten etc.)

b) ein Infoblatt ebenfalls in den gängigsten Sprachen der Geflüchteten und nicht nur auf Deutsch, wie derzeit üblich mit einigen grundlegenden Informationen zu Gesetzen und Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders in der Bundesrepublik. Hierbei ist beispielsweise zu betonen, dass Staat und Religion in der BRD klar getrennt sind und die Gesetze des Staates im Zweifel über religiösen Gesetzen stehen. Gleichzeitig könnte darauf hinweisen werden, dass in Deutschland ein Recht auf Gleichberechtigung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit für Jeden und Jede gelten unabhängig von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung.

c) Wichtige Notfall-Telefonnummern auch für Frauen, die Gewalt erfahren und LGBTIQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle und Queere).

d) eine Liste von Ärzten im jeweiligen Bezirk, welche die gängigsten Sprachen der Geflüchteten sprechen, und die Adresse des Kassenärztlichen Notdienstes sowie der Krankenhäuser im Bezirk.

e) ein Hinweis auf die Mütterberatung in afrikanischer und arabischer Sprache im Bezirksamt Wandsbek.

f) ein kleines Deutsch-Wörterbuch mit Bildern gängiger Gegenstände und Begriffe sowie der entsprechenden deutschen Bezeichnung und der Lautschrift dahinter.

g) Infos über spezielle kulturelle und soziale Angebote für Flüchtlinge in Hamburg, z.B. freier Eintritt in der Kunsthalle, die Initiative „Welcome-Dinner“ u.ä.

h) Hinweise auf die Gleichbehandlung der unterschiedlichen sexuellen Identitäten.

 

Einen Referenten in den ASB zu entsenden, der die Planungen der Fachbehörde zur flächendeckenden Informationen der Flüchtlinge in den Erstaufnahme-Einrichtungen darstellt.

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:

 

Zwischen den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen (EA)  und dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) wurde vereinbart, dass der ZKF aufgrund der Vielfalt und des Umfangs der Informationsquellen die gängigsten und seriösen Quellen zusammenfasst und benennt und den Betreibern einheitlich zu Verfügung stellt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die ankommenden Menschen nahezu durchgängig über Smartphones mit Internetfähigkeit verfügen und im Umgang mit dem Internet erfahren sind. Bereits in der Zentralen Erstaufnahme und in der überwiegenden Zahl der Erstaufnahmeeinrichtungen ist kostenlos WLAN vergbar, sodass dort auf vielfältige Angebote verschiedenster Stellen (z.B. BAMF zu Asylverfahren) zugegriffen werden kann.

 

Folgende Informationen stehen zur Verfügung:

 

  • Broschüren, Infoflyer und selbst erstellte Infoblätter am „Schwarzen Brett“. Die darüber vermittelten Informationen umfassen sowohl lokalspezifische Informationen, typische Informationen im Bereich der Sozialberatung (z.B. für Alleinerziehende, mehrsprachige Mütterberatung im Bezirk, Schutz für Frauen, Projekte wie „savîa steps against violence“) und Informationen zur generellen Beratung zu grundlegendem Wissen über Deutschland und seine Kultur, Normen, Werte und Verfahrensabufe. Unterkunfts- und/oder Sozialberatung unterstützen bei persönlichen Fragestellungen,
  • Informationen des Bundes (Bundeszentrale für politische Bildung, Bundesministerien) sowie durch die hamburgischen Fachbehörden und den Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) erstellte Broschüren oder Flyer,
  • ein Willkommensflyer, der die geforderten Erstinformationen enthält (in den Sprachen Deutsch, Englisch, Farsi, Arabisch und Tigrinya ) Ausgabe im Ankunftszentrum und den EA sowie digital unter www.hamburg.de/innenbehoerde/werte, Der Willkommensflyer verweist  u.a. auf die gängigen Notfalltelefonnummern der Feuerwehr und Polizei, sowie auf die Nummer des bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“, das auch von den LSBTI* genutzt werden kann,
  • die Plattform www.refugeeguide.de sowie die Ankommen-App, die Informationen zum Asylverfahren, zu Normen, Werten und Regeln im Umgang mit anderen Menschen sowie einen Sprachkurs online zur Verfügung stellt,
  • die Informationsplattform We-inform, ein Projekt von Ehrenamtlichen der Bucerius Law School, das  online unter www.we-inform.de mehrsprachige Informationen mit Bezug zu Hamburg zu den Themen Asyl, finanzielle Hilfen und Leistungen, Gesundheit, Wohnen, Familie, Leben in Hamburg und praktische Tipps wie den Hinweis auf das Welcome Dinner beinhaltet,
  • ein Link zum Thema Gesundheit, der bei der Arztsuche der Kassenärztlichen Vereinigung, mit einer Suche nach der Fachrichtung nach Bezirk und Sprachen unterstützt.
  • Die Bereitstellung von digitalen Informationen beispielsweise über Links und QR-Codes. Dies Art der Information hat sich als sehr praktikabel erwiesen, da sich die Bewohnerinnen und Bewohner online informieren und austauschen. Allerdings besteht hier die Gefahr, dass QR-Codes im öffentlichen Raum überklebt werden, die auf falsche Seiten, teils mit Bezahlcharakter, verlinken.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bildung am 26.09.2016 wird eine Referentin aus dem ZKF für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n