Informationspaket für Flüchtlinge in Wandsbeker Erstaufnahmeeinrichtungen Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2016 (Drs. 20-2126.2)
Die Bezirkversammlung fasste in ihrer Sitzung vom 07.04.2016 folgenden Beschluss:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten:
a) ein Infoblatt - jeweils in den gängigsten Sprachen der Geflüchteten - mit den wichtigsten nächsten Schritten und Verfahren, die die Flüchtlinge durchlaufen. (z.B. Unterschied zwischen Erst- und Folgeunterbringung, Verlauf eines Asylverfahrens, ab wann ist es möglich zu arbeiten etc.)
b) ein Infoblatt – ebenfalls in den gängigsten Sprachen der Geflüchteten und nicht nur auf Deutsch, wie derzeit üblich – mit einigen grundlegenden Informationen zu Gesetzen und Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders in der Bundesrepublik. Hierbei ist beispielsweise zu betonen, dass Staat und Religion in der BRD klar getrennt sind und die Gesetze des Staates im Zweifel über religiösen Gesetzen stehen. Gleichzeitig könnte darauf hinweisen werden, dass in Deutschland ein Recht auf Gleichberechtigung und das Recht auf körperliche Unversehrtheit für Jeden und Jede gelten – unabhängig von Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter oder sexueller Orientierung.
c) Wichtige Notfall-Telefonnummern – auch für Frauen, die Gewalt erfahren und LGBTIQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Intersexuelle und Queere).
d) eine Liste von Ärzten im jeweiligen Bezirk, welche die gängigsten Sprachen der Geflüchteten sprechen, und die Adresse des Kassenärztlichen Notdienstes sowie der Krankenhäuser im Bezirk.
e) ein Hinweis auf die Mütterberatung in afrikanischer und arabischer Sprache im Bezirksamt Wandsbek.
f) ein kleines Deutsch-Wörterbuch mit Bildern gängiger Gegenstände und Begriffe sowie der entsprechenden deutschen Bezeichnung und der Lautschrift dahinter.
g) Infos über spezielle kulturelle und soziale Angebote für Flüchtlinge in Hamburg, z.B. freier Eintritt in der Kunsthalle, die Initiative „Welcome-Dinner“ u.ä.
h) Hinweise auf die Gleichbehandlung der unterschiedlichen sexuellen Identitäten.
Einen Referenten in den ASB zu entsenden, der die Planungen der Fachbehörde zur flächendeckenden Informationen der Flüchtlinge in den Erstaufnahme-Einrichtungen darstellt.
Die Behörde für Inneres und Sport nimmt wie folgt Stellung:
Zwischen den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) und dem Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) wurde vereinbart, dass der ZKF aufgrund der Vielfalt und des Umfangs der Informationsquellen die gängigsten und seriösen Quellen zusammenfasst und benennt und den Betreibern einheitlich zu Verfügung stellt. Es ist darauf hinzuweisen, dass die ankommenden Menschen nahezu durchgängig über Smartphones mit Internetfähigkeit verfügen und im Umgang mit dem Internet erfahren sind. Bereits in der Zentralen Erstaufnahme und in der überwiegenden Zahl der Erstaufnahmeeinrichtungen ist kostenlos WLAN verfügbar, sodass dort auf vielfältige Angebote verschiedenster Stellen (z.B. BAMF zu Asylverfahren) zugegriffen werden kann.
Folgende Informationen stehen zur Verfügung:
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bildung am 26.09.2016 wird eine Referentin aus dem ZKF für Fragen zur Verfügung stehen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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