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Informationen zu Baumfällarbeiten im Herbst/Winter 2019/2020 - Straßenbäume und Parkanlagen Kleine Anfrage vom 13.12.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Es gilt den Wandsbeker Baumbestand zu sichern und weiter auszubauen. Hierzu ist ein nachhaltiges Monitoring des Wandsbeker Baumbestandes, der Baumentnahmemaßnahmen und der ausstehenden Nach- und Ersatzbepflanzungen erforderlich.

Baumfällarbeiten im öffentlichen Raum führen regelmäßig zu Rückfragen durch die Bürgerinnen und Bürger. Insbesondere bei älteren Bäumen werden die Gründe und die Notwendigkeit der Fällungen kritisch hinterfragt. Anstehende Fällungen sind für die Bürgerinnen und Bürger meist völlig intransparent und werden meist erst bemerkt, wenn die konkreten Fällungen vor Ort anstehen oder bereits erfolgt sind.

Auch vor diesem Hintergrund wurde das Bezirksamt gebeten, den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz und die Regionalausschüsse über eine Aufstellung über anstehende Baumfällungen frühzeitig vorab zu informieren. Auskunft erfolgte im KUV am 3.12.2019 (siehe Drucksachen-Nr. 21-0699). Baumfälllisten werden zudem auf der Homepage des Bezirksamtes (https://www.hamburg.de/wandsbek/baumfaelllisten) nicht barrierefrei veröffentlicht.

 

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:            20.12.2019
 

1.)    Wann wurde mit den Baumkontrollen für die Baumfällarbeiten im Herbst/Winter 2019/2020 begonnen?
 

Bezirksamt Wandsbek:

Baumkontrollen erfolgen ganzjährig und kontinuierlich in den Parkanlagen und den Straßen durch die Baumkontrolleure.

 

 

2.)    Wann ist die Begehung und Veröffentlichung der Baumfällarbeiten für die nächste Fällsaison geplant?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Veröffentlichung der Fälllisten erfolgt im Herbst 2020.

 

 

3.)    Nach welchem Ablaufmuster erfolgen die Baumkontrollen? Werden die Bäume routinemäßig in festen Intervallen, situativ je nach Vorgeschichte des Baumes und/oder nach Meldungen durch Bürgerinnen und Bürger kontrolliert?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Baumkontrollen erfolgen nach der vorgegebenen Hamburger Baumkontroll-Methode als visuelle Kontrolle. Die Bäume werden nach festen vorgegebenen Intervallen kontrolliert. Die Kontrollintervalle werden situativ und nach der Geschichte der Bäume bei Erfordernis enger getaktet. Dieses richtet sich nach der FLL- Baumrichtlinie und dem Stand der Technik.
 

 

4.)    Wie hoch ist der Anteil an geplanten Baumfällungen, die sich aufgrund von Meldungen durch Bürgerinnen und Bürger ergeben?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Eine gesonderte Statistik dazu wird nicht geführt.

 

 

5.)    Auf welche Art und Weise werden die Fällgründe in der vor Ort verwendeten Hard- und Software dokumentiert? Werden hierbei insbesondere regelmäßig Fotos erstellt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Der schriftliche Eintrag des Fällgrundes erfolgt vor Ort unmittelbar in das Baumkataster durch den Baumkontrolleur. Fotos werden regelhaft nicht erstellt.

 

  1. Wenn ja: können diese bei Nachfragen eingesehen werden?
  2. Wenn nein: warum nicht bzw. wie können die Gründe nach Fällung noch (z.B. im Fall von Nachfragen durch Bürgerinnen und Bürger) nachgewiesen werden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Auf Nachfrage kann jeder Fällgrund erklärt werden. Es erfolgt keine grundlose Fällung eines Straßen- oder Parkbaums, i.d.R. werden nur Bäume gefällt, deren Verkehrssicherheit nicht mehr sichergestellt ist. Von daher ist keine Nachweispflicht notwendig.

 

 

6.)    Wann werden die Übersichten über beabsichtigte Baumfällungen für die kommende Fällsaison auf der Homepage des Bezirksamtes für die Allgemeinheit erstmals veröffentlicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Veröffentlichung erfolgt nach Arbeitsfortschritt der Baumkontrollen im Herbst 2020.

 

  1. Wie oft werden diese Arbeitsversionen aktualisiert?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die veröffentlichen Arbeitsversionen werden maximal einmal aktualisiert.

 

  1. Erfolgt auch eine Veröffentlichung auf anderen Portalen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Fälllisten werden an die Regionalausschüsse und den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz gegeben; daher sind sie auch in ALLRIS einzusehen.

 

 

7.)    Werden die vorgesehenen Baumfällungen von einer zweiten Instanz überprüft (4-Augen-Prinzip)?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

 

  1. Wenn ja: von welcher Abteilung und in welchem Umfang (z.B. komplett, nur strittige Fälle, etc.)?
  2. Wenn nein: wie werden Fehlentscheidungen ausgeschlossen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Fachkompetenz ist bei den Baumkontrolleuren vorhanden. Eine Überprüfung durch eine „zweite Instanz“ ist nicht notwendig.
Bei schwierigen und komplexen Sachverhalten wird eine zweite Meinung eines weiteren Baumkontrolleurs oder eines externen Gutachters eingeholt.
 

 

8.)    Erfolgt eine Kontrolle der tatsächlichen Durchführung der Fällungen durch das Bezirksamt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Ja.

 

  1. Wenn ja: wie häufig kommt es zu fälschlichen Baumfällungen (z.B. falscher oder zu vieler Bäume) in Prozent der gesamten Baumfällungen pro Jahr?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Durch die Ausgabe von Lageplänen und der farbigen Kennzeichnung vor Ort ist eine fälschliche Baumfällung so gut wie ausgeschlossen. Die Quote liegt deutlich unter einem Prozent.

 

  1. Wenn nein: warum nicht?

 

 

 

9.)    Nach welchen Kriterien werden Alternativstandort, Ersatzbaumart und Pflanzjahr festgelegt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Regelhaft erfolgt eine Ersatzpflanzung im Bereich des gefällten Baumes. Ist der Standort ungeeignet, wird ein alternativer nachhaltiger Standort ausgewählt. In Grünanlagen kann aufgrund des Dichtstands der bestehenden Bäume teilweise kein Baum neu gepflanzt werden.
Die Ersatzbaumarten richten sich nach dem umgebenden Bestand und/ oder nach den Standortverhältnissen. Nachpflanzungen von Straßenbäumen erfolgen möglichst innerhalb von 2 Jahren.

 

 

Anhänge

 

keine Anlage/n