Hundeauslaufflächen Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.12.2016 (Drs. 20-3752)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird deshalb gebeten, nach Standorten in Wandsbek zu suchen, wo auf
öffentlichen Flächen Hundeauslaufflächen geschaffen werden können.
Die Ergebnisse mögen dem Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
vorgestellt werden.
Das Bezirksamt Wandsbek nimmt wie folgt Stellung:
Zurzeit besteht im Bezirksamtsbereich kein Bedarf nach weiteren Hundeauslaufflächen. Bereits jetzt sind die 19 Flächen i.d.R. innerhalb ca. 2 km Entfernung erreichbar. Lediglich in den nördlichen Bereich (Duvenstedt und Wohldorf-Ohlstedt) und dem südlichen Bereich von Rahlstedt gibt es keine Hundeauslaufzonen, in diesem Bereich besteht auch zz. keine Nachfrage von Hundehaltern. Das Bezirksamt beabsichtigt deshalb unter Berücksichtigung der weiteren Nutzungsanforderungen an Grün- und Erholungsanlagen sowie dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zz. keine weiteren Hundeauslaufflächen einzurichten.
Darüber hinaus besteht für Hunde, die ein Zertifikat haben, in den Grünanlagen keine Leinenpflicht.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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