20-4630

Hol- und Bringemöglichkeit beim Busbahnhof Rahlstedt Kleine Anfrage der CDU-Fraktion

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Mit der Straßenverkehrsbehördlichen Anordnung Aktenzeichen 038/8V/0588544/2016 vom 07.09.2016 sollte eine Hol- und Bringemöglichkeit am Bahnhof Rahlstedt eingerichtet werden.

 

Die Einrichtung des Bereiches mit eingeschränktem Halteverbot in der Umfahrung des Busbahnhofes Rahlstedt sollte zur Entspannung der jetzigen Situation beitragen. Sie erleichtert dem Bürger das Abholen und Bringen am / zum Bahnhof und stellt dem Lieferverkehr eine legale Alternative zur Verfügung.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:24.07.2017

 

  1. Wurde die straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.09.2016 umgesetzt?
    1. Wenn ja, wie

Ja, die angeordnete Beschilderung wurde  durch Mitarbeiter des Bezirksamtes umgesetzt, die Markierungsarbeiten durch eine beauftragte Firma.

 

  1. Wenn nein, warum nicht?
     

Entfällt
 

  1. Wurde die straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 07.09.2016 für den Bereich Umfahrung Busbahnhof Rahlstedt geändert und liegt diese dem Bezirksamt Wandsbek vor?
     
    1. Wenn ja, wie?
    2. Wenn nein, warum nicht?
       

Dem Bezirksamt liegt keine geänderte Anordnung vor.

 

  1. Wurde die neue bzw. geänderte straßenverkehrsbehördliche Anordnung für die Umfahrung Busbahnhof Rahlstedt von der Verwaltung umgesetzt?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn nein, warum nicht?
       

Siehe zu 2.

 

Anhänge

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