Hol- und Bringemöglichkeit beim Busbahnhof Rahlstedt Kleine Anfrage der CDU-Fraktion
Mit der Straßenverkehrsbehördlichen Anordnung Aktenzeichen 038/8V/0588544/2016 vom 07.09.2016 sollte eine Hol- und Bringemöglichkeit am Bahnhof Rahlstedt eingerichtet werden.
Die Einrichtung des Bereiches mit eingeschränktem Halteverbot in der Umfahrung des Busbahnhofes Rahlstedt sollte zur Entspannung der jetzigen Situation beitragen. Sie erleichtert dem Bürger das Abholen und Bringen am / zum Bahnhof und stellt dem Lieferverkehr eine legale Alternative zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt:24.07.2017
Ja, die angeordnete Beschilderung wurde durch Mitarbeiter des Bezirksamtes umgesetzt, die Markierungsarbeiten durch eine beauftragte Firma.
Entfällt
Dem Bezirksamt liegt keine geänderte Anordnung vor.
Siehe zu 2.
keine Anlage/n
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