Hofstückenweg für Fahrräder beidseitig befahrbar machen Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.12.2018 (Drs. 20-6662.1)
- Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek hat die Mitteilung am 20.02.2019 zuständigkeitshalber in den Regionalausschuss Rahlstedt überweisen
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob ein Zweirichtungsverkehr für Fahrräder in der Einbahnstraße Hofstückenweg möglich ist und dieses bei positivem Bescheid entsprechend anzuordnen. Dem Regionalausschuss möge das Ergebnis mitgeteilt werden.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Polizeikommissariat (PK) 38 in Abstimmung mit der Verkehrsdirektion (VD) 52:
Der Hofstückenweg verläuft als Einbahnstraße von der Meiendorfer Straße zum Dassauweg, während der Schierhornstieg aus dem Wohngebiet heraus als Einbahnstraße zur Meiendorfer Straße führt mit einer Signalisierung für den Fahrverkehr auf die stark frequentierte Meiendorfer Straße.
Im Einmündungsbereich Hofstückenweg/Meiendorfer Straße befindet sich eine signalisierte Fußgängerführung über den Hofstückenweg.
Nach Rücksprache mit VD 52 ist eine gegenläufige Radverkehrsführung bei aktueller Verkehrsführung aufgrund negativer Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit nicht möglich. Wenn seitens der Bezirksversammlung eine Gegenläufigkeit gewünscht wird, ist dies nur unter folgenden Bedingungen anordnungsfähig:
• Der Radverkehr aus dem Hofstückenweg wird signalisiert
• Auch bei engen Platzverhältnissen wird eine Aufleitung in der Straße Hofstückenweg realisiert, um den Radverkehr regelkonform an die dortige LSA heranzuführen.
Sollte sich die Aufleitung nach entsprechender Prüfung durch das Bezirksamt Wandsbek als machbar erweisen, so würde diese Variante von VD 52 und PK 382 präferiert.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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