20-6335

Höhe der Grünpflegegelder bzw. Gelder aus dem Naturcent Hier: Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie zur Eingabe Drs. 20-6078

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt zur o.g. Eingabe wie folgt Stellung:

Die BUE teilt die in der genannten Eingabe durchscheinende positive Einschätzung zum Wert der Knicks für den Naturhaushalt und die Kulturlandschaft, da diese sowohl wertvolle Lebensräume für eine große Zahl von Tier- und Pflanzenarten bieten als auch ein wichtiges Landschaftsbildelement darstellen. Auch die BUE beobachtet den fortgeschrittenen, schleichenden Prozess der Entwertung von Knicks, die u.a. durch eine falsche oder fehlende Pflege oder durch eine Bebauung randlicher Flächen, einschließlich der Anlage von Überfahrten durch Knicks, entstehen.

Die Pflege der Knicks ist eine Aufgabe der jeweiligen Flächeneigentümer. Oftmals sind dies private Grundeigentümer. Entlang von Straßen liegen viele Knicks auch im Verwaltungsvermögen der Verkehrsverwaltung, die im Rahmen ihrer Tätigkeit teilweise auch Maßnahmen der Knickpflege durchführt. Nur ein untergeordneter Teil der Knicks wächst in öffentlichen Grünflächen oder Naturschutzgebieten. Insofern sind auch die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten einer Knickpflege durch die Grün- oder Naturschutzverwaltungen untergeordnet. Dies gilt ebenso für die sich aus der „Naturcent-Regelung“ ergebenden Möglichkeiten, da die im Rahmen dieser Regelung zusätzlich gewonnenen Mittel in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen oder in den Naturschutzgebieten und deren unmittelbarem Umfeld verwendet werden müssen. Dabei ist aus Sicht der BUE darauf zu achten, dass die jeweiligen Eigentümerverpflichtungen, wie sie sich beispielsweise für die Tiefbauverwaltung bei Feldwegen in Naturschutzgebieten ergeben, auch durch dortige Haushaltsmittel erfüllt werden und nicht aus Naturschutzmitteln. Gleiches gilt für die Haushaltsmittel für die öffentlichen Grün- und Parkanlagen, die ebenfalls nicht für die Pflege der Knicks im Straßenbegleitgrün eingesetzt werden dürfen.

Vor diesem Hintergrund sieht die BUE keine Möglichkeiten der Finanzierung von Knickpflegemaßnahmen durch Grünpflegemittel oder Gelder aus dem Naturcent außerhalb der oben genannten Flächen. Insofern sollte geprüft werden, inwieweit bezirkliche Haushaltsmittel des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung für die Erstellung von Knickpflegekonzepten oder bezirkliche Mittel der Tiefbauverwaltung im Falle von Knicks an öffentlichen Wegen für die Erhaltung und Entwicklung der Knicks im Bezirk Wandsbek herangezogen werden könnten. Überdies kann im Rahmen der Bauleitplanung, der Begleitung von Bauvorhaben oder im Vollzug weiterer rechtlicher Regelungen durch das Bezirksamt eine Vielzahl von Entscheidungen getroffen werden, die einem Schutz der Knicks dienen und so die Intention der Eingabe zur Erhaltung der Knicks im Rahmen des laufenden bezirklichen Verwaltungshandelns umsetzen.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

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