Hochwasser- und Überflutungsgefährdung im Bezirk Wandsbek während Extremwetterlagen Antrag der CDU-Fraktion, zur Debatte angemeldet von der CDU-Fraktion
Hinweis der Geschäftsstelle:
Im Hauptausschuss wurde die Überweisung in den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz beschlossen mit der Maßgabe, dass die bereits bekannten neuralgischen Gebiete in Wandsbek sowie die dazugehörigen Maßnahmen vorgestellt werden. Weiter solle die Übertragbarkeit auf weitere Gebiete vorgestellt werden. In der Zielrichtung der Ziffer 1 des Beschlussvorschlags sollten die zukünftigen Maßnahmen in eine Prioritätenliste überführt werden.
Immer öfter kommt es zu Extremwetterereignissen. Starkregen führt oft dazu, dass die vorhandene Kanalisation, Gewässer und Grabensysteme die Wassermengen kurzfristig nicht aufnehmen können. Es kommt zu Rückstauungen und Überschwemmungen. Straßengräben oder Gewässer wie z.B. die Wandse, Stellau, Berner Au, Saselbek, Gussau, Ammersbek und Alster erreichen ihre Kapazitätsgrenzen.
Betroffen sind sehr häufig die Außenbereiche des Bezirkes wie u.a. Rahlstedt, Farmsen-Berne, Volksdorf.
Tatsächlich ist das Thema aber für alle Teile des Bezirkes Wandsbek relevant, wie die jährlichen Übersichten der Binnenpegelstände an den Wandsbeker Messstellen zeigen. Insbesondere in den Bereichen, in denen derzeit viele Bauvorhaben umgesetzt wurden bzw. umgesetzt werden, ist es zu vermehrten Bodenversiegelungen gekommen, deren Auswirkungen unklar sind, siehe Beispiel Pusbackstraße.
Es fehlt eine frühzeitige und funktional-gestalterische Einbindung der wasserwirtschaftlichen Erfordernisse in die städtebaulichen Bebauungskonzepte und somit um eine Sicherstellung eines funktionierenden Regenwasserbewirtschaftungskonzeptes. Angestrebt werden sollte eine frühzeitige und kontinuierliche Abstimmung der Wasserwirtschaft mit der Stadt-, Verkehrs- und Landschaftsplanung.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
- Versiegelungen von Flächen, Entsiegelungsmaßnahmen und deren Folgen
- Verpflichtung zur Ableitung von Abwasser von Grundstücken, Ausstattung von Grundstücken mit Rückstaueinrichtungen, Möglichkeiten der Kontrolle
- Anzahl von bezirklichen Überschwemmungsflächen und Berücksichtigung von 100jährigen Hochwasserereignissen
- Zustand, Alter und Rohrdurchmesser des Abwasserleitungssystems, Anzahl von Schäden / Rohrbrüchen und Art der Reparaturen und Erneuerungen
- Zustand der Gräben, Pflegeintervalle, Darstellung der Veränderungen nach erfolgten Grabensanierungen, Aufnahmekapazitäten, Verrohrungen, Umsetzungsstand des Ziels der Entrohrung, illegale Einleitungen aus angrenzenden Grundstücken
- Zustand und Aufnahmekapazitäten der Wandsbeker Bäche, Gräben und Gewässer einschließlich der 253 Rückhaltebecken (Größe/Volumen)
- Ergebnisse und Nutzen von Renaturierungen
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird in diesem Zusammenhang gebeten, die zuständige Fachbehörde zu ersuchen, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Dienststellen des Bezirksamtes Wandsbek zur Gestaltung dieses Zwischenberichtes im Herbst 2018 alle erforderlichen Erhebungen zur Vorbereitung der Erstellung eines Gesamtkonzeptes zum Umgang mit Hochwasser- und/oder Überflutungslagen für den Bezirk Wandsbek zusammenzustellen.
Das zu entwickelnde Material sollte zumindest das Verhältnis Versiegelung / Entsiegelung von Bodenflächen und damit verbundene Veränderungen darlegen. Auch die Durchflussquerschnitte der im Bezirk befindlichen Gewässer, das Erkennen von problematischen Gewässerabschnitten und Maßnahmen zu deren Beseitigung sowie die Renaturierung sollen einfließen. Weitere relevante Einflussfaktoren, die im Zuge der Darstellung im Herbst identifiziert werden können, werden berücksichtigt.
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