20-2549

Hinweisschilder zur Sportanlage Scharbeutzer Straße ungenügend Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2016 (Drs. Nr. 20-2380.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

„Die Verwaltung wird gebeten,

 

  1. eine angemessene und ausreichende Beschilderung vorzunehmen, um ein Auffinden der Sportanlage aus allen Fahrtrichtungen sicher zu stellen.
     
  2. Die Verwaltung möge prüfen, welche Schilder geeignet und aus verkehrsrechtlicher Sicht zulässig sind und diese ergänzend schnellstmöglich aufstellen.

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport, Zentrale Straßenverkehrsbehörde, antwortet wie folgt:

 

Besucher der Sportanlage können sich zunächst anhand des Straßennamens (Scharbeutzer Straße) relativ einfach orientieren. Etwas schwieriger gestaltet sich dann die Anfahrt von der Scharbeutzer Straße.

Hier waren bereits seit vielen Jahren am Lichtmast Nr. 6 (gegenüber Heestweg) Pfeilwegweiser (Zeichen 432 StVO) vorhanden, die mittels Zielangabe „Sportanlage“ auf die Anfahrt zur Sportanlage hinwiesen (siehe beigefügten Auszug aus Google StreetView aus dem Jahre 2008).

Diese Wegweiser sollten auch nach der Grundinstandsetzung der Scharbeutzer Straße erhalten bleiben (siehe Auszug aus Zeichnungsnummer 12/0854-04-02 der Kenntnisnahmeverschickung zur Grundinstandsetzung der Scharbeutzer Straße vom 24.05.2013) sodass auch künftig eine Ausschilderung der Anfahrt zur Sportanlage Scharbeutzer Straße gewährleistet wäre.

 

Ob vorgenannte Wegweisung vorhanden ist oder im Zuge der Grundinstandsetzung entfernt wurde, ist hier nicht bekannt. Sollten die Verkehrszeichen nicht mehr vorhanden sein, wird um entsprechende Mitteilung gebeten. Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde würde dem Bezirks-amt dann die erforderlichen VZEntwürfe für die Erneuerung der Schilder zukommen lassen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt wird um Kenntnisnahme gebeten.