Hinweise zur wassersensiblen Straßenraumgestaltung verpflichtend anwenden Beschluss der Bezirksversammlung vom 03.02.2022 (Drs. 21-4714)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zum Beschluss:
Das Wissensdokument ‚Hinweise für eine wassersensible Straßenraumgestaltung‘ ist, anders als im Antrag beschrieben, (nicht im Projekt RISA (RegenInfraStrukturAnpassung) erarbeitet worden.
Die Beachtung der ‚Hinweise für eine wassersensible Straßenraumgestaltung‘ ist von Anfang an im Regelwerk für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) verpflichtend verankert worden (siehe Seite 35 der ReStra bzw. Seite 45 des PDF). Hierzu wird auch auf die Antwort zur Drucksache 22/6835 ‚Hinweisblatt „Hinweise für eine wassersensible Straßenraumgestaltung“ – Warum nicht verpflichtend umgesetzt‘ verwiesen.
Die ‚Hinweise für eine wassersensible Straßenraumgestaltung‘ stellen dabei eine erste Zusammenstellung möglicher Lösungsansätze dar, für die aber noch keine oder keine ausreichenden Erfahrungen hinsichtlich Umsetzbarkeit, Kosten und natürlich auch Wirksamkeit vorliegen, um sie zu verbindlichere Vorgaben, die über eine Beachtungspflicht hinausgehen, machen zu können.
Ob und wie eine wassersensible Straßenraumgestaltung erfolgen kann, hängt von den jeweiligen örtlichen Randbedingungen ab. Eine zwingende Vorgabe, die im Hinweisdokument dargestellten Lösungsansätze anzuwenden, ist nicht sinnvoll.
Das Dokument ist daher auch entsprechend der Regelungssystematik der ReStra zunächst als Wissensdokument veröffentlicht worden, geben diese doch den bei ihrer Einführung in Hamburg bekannten Arbeits- und Kenntnisstand wieder. Das Dokument wird in Abhängigkeit von Erfahrungen zu gegebener Zeit fortgeschrieben (unter Berücksichtigung ggf. neuerer Entwicklungen) und der Verbindlichkeitsstatus überprüft.
Entsprechend der Ergebnisse des Projektes RISA kann die Antwort auf die sich durch den Klimawandel einstellenden Effekte aber auch nicht allein im Straßenraum (durch eine wassersensible Straßenraumgestaltung) gesucht werden, vielmehr ist hier ein interdisziplinärer Ansatz notwendig, der ein Zusammenwirken sowohl verschiedener öffentlicher als auch ggf. privater Stellen erfordert.
Dazu muss in allen Bereichen der Stadt das Bewusstsein für die Wassersensibilität weiter geschärft werden und sich darauf verständigt werden, die dafür notwendigen Maßnahmen gemeinsam zu tragen und ihnen den erforderlichen Raum in der Fläche zu geben. So zeichnet sich z.B. ab, dass eine wassersensible Straßenraumgestaltung als zusätzliche Anforderung auch Auswirkung auf die benötigte Straßenfläche hat.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt schließt sich fachlich und inhaltlich der Stellungnahme der BVM an.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n