21-1451

Hilfe für die Geschäftsleute an der Rahlstedter Straße Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt hat in seiner Sitzung am 13.5.2020 nach Beratung der Drs.Nr. 20-7549 in  Verbindung mit Drs.Nr. 21-0117.1 und 21-1163 einstimmig folgenden Spontanantrag beschlossen und hierzu Eilbedürftigkeit nach § 15 Abs. 3 BezVG festgestellt.
 

Der Hauptausschuss wird daher anstelle der Bezirksversammlung um Beschluss gebeten:

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Der Wirtschaftsförderungsbeauftragte des Bezirksamtes Wandsbek wird gebeten, mit dem LSBG, den betroffenen Grundstückseigentümern, den möglichen verursachenden Firmen und Vertretern der Bezirkspolitik in einem Gespräch zu erörtern, wer für die Schadensregulierung verantwortlich ist.
     
  2. Hierfür sind die Dokumente über den zeitlichen Bauablauf der einzelnen Firmen bereitzustellen.
     
  3. Der Wirtschaftsförderbeauftragte wird außerdem gebeten, zusammen mit den betroffenen Geschäftsleuten und der KfW in einem Gespräch nach Lösungen für eine Unterstützung durch die KfW aufgrund der Coronakrise zu suchen.
     

 

Anhänge

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