21-1039.1

HFV-Sportschule unterstützen: Aus- und Fortbildungszentrum in Jenfeld erweitern Beschlussvorlage des Planungsausschusses

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Ursprünglicher interfraktioneller Antrag der Fraktionen Die Grünen und SPD
  • Der Planungsausschuss behandelte den Antrag (Drs. 21-1039) in seiner Sitzung am 11.02.2020 und fasste den untenstehenden Beschluss einstimmig, bei Enthaltung der CDU-Faktion.

 

Auf dem Gelände der ehemaligen Lettow-Vorbeck-Kaserne in Jenfeld betreibt der Hamburger Fußball-Verband seit 2001 eine Sportschule zur Aus- und Weiterbildung von Trainerinnen und Trainern sowie Betreuerinnen und Betreuern.

 

Seit der Fertigstellung der Sportschule im September 2001 hat sich die Teilnehmerzahl von 1037 auf 1565 um 50% gesteigert. Durch die starke Zunahme der Teilnehmerzahlen und eine Ausweitung des Lehrgangs- und Schulungsangebots, als auch durch Angebote für reine Frauenlehrgänge, sind die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr ausreichend.

 

Neben der reinen fachlichen Qualifizierung für den Fußball, übernimmt der Hamburger Fußball-Verband darüber hinaus mit seinem außerordentlichen Engagement soziale und gesellschaftliche Verantwortung. Hierzu zählen z.B. Projekte wie "Kicking Girls", Demokratiecamps oder Inklusionsturniere.

 

Um die Angebote am Standort Jenfeld weiterhin auf hohem Niveau anbieten zu können und die Kapazitäten an die Nachfrage anzupassen, sollen die notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um ein Hotelneubau in möglichst hoher ökologischer und energetischer Qualität realisieren zu können. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Berücksichtigung nachbarschaftlicher Belange, um das gut funktionierende Miteinander von Sport und Wohnen zu erhalten.

 

 

 

Dies vorausgeschickt möge der Planungsausschuss Folgendes beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten, die nachfolgenden Parameter mit dem Vorhabenträger zu vereinbaren und in einem städtebaulichen Vertrag verbindlich zu fixieren:

 

1.  Sämtliche Dachflächen, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten, sind als Gründach zu gestalten und extensiv zu begrünen. Auch die Dachflächen mit Solaranlagen sind als Gründach zu gestalten.

 

2.  Auf den gesamten Dachflächen sind Solarthermie und ggf. ergänzende Photovoltaikanlagen mit einer Kollektorfläche im Verhältnis 1:3 zur Dachfläche zu errichten. Ausgenommen sind Bereiche mit technischen Aufbauten sowie verschattete Bereiche. Die Anlagen müssen auch in Bereichen mit Gründach errichtet werden.

 

3.  Entfernte Bäume oder Gehölze sind nach dem Modell der BUE, mindestens jedoch im Verhältnis 1:2 vorrangig mit heimischen Gehölzen zu ersetzen, die einen hohen ökologischen Wert darstellen und möglichst vielen Insekten-und Tierarten als Nahrungsquelle und/oder Lebensraum dienen.

 

4.  Die nördliche Fassadenfläche wird mit geeigneten Maßnahmen begrünt.

 

5.  Neu anzulegende Zufahrten und Wege sind soweit möglich in einem luft- und wasserdurchlässigen Aufbau auszuführen.

 

6.  Die Wärmeerzeugung erfolgt neben der Solarthermieanlage durch einen möglichst CO2-neutralen Energieträger, z.B. Wärmepumpe oder Fernwärme.

 

7.  Das gesamte Vorhaben wird in einem besseren Standard als nach der EnEV 2016 mit möglichst nachhaltigen und recyclingfähigen Baumaterialien errichtet.

 

Anhänge

 

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