20-7325

Herstellung des fehlenden Radweges an der Glashütter Landstraße Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Im Zuge der Grundinstandsetzung der Glashütter Landstraße vor einigen Jahren wurde auf beiden Seiten der fahrbahnbegleitende Gehweg beseitigt. Als Ersatz wurde auf der Westseite zwischen den Einmündungen Högenbarg und Glashütter Stieg ein fahrbahnunabhängiger Geh- und Radweg hinter dem Knick/ der Baumreihe angelegt. Infolge der einseitigen Anlage wurde für die Radfahrenden mit Verkehrszeichen 240 und Zusatzzeichen 1000-32 Benutzungspflicht im Zweirichtungsverkehr angeordnet. Etwa 50 m südlich und nördlich der Einmündung Glashütter Stieg wird der Geh- und Radweg auf der Westseite fahrbahnbegleitend geführt, weil dort Bebauung bis zur Glashütter Landstraße vorliegt.

Während der fahrbahnbegleitende Geh- und Radweg nördlich der Einmündung Högenbarg hinter den Knick verschwenkt wird, fehlt diese Verschwenkung und Weiterführung des Geh- und Radweges 50 m nördlich der Einmündung Glashütter Stieg Richtung Norderstedt. Stattdessen endet der Geh- und Radweg. Der Fuß- und Radverkehr ist über eine Länge von etwa 400 m auf die Benutzung der Fahrbahn der Glashütter Landstraße angewiesen. Beidseitig der Glashütter Landstraße zieht sich auf dieser Strecke ein Graben. Ostseitig schließt sich landwirtschaftliche Nutzung an. Westseitig schließen sich ein Knick/ eine Baumreihe an und danach landwirtschaftliche Nutzung. Es besteht also keine Ausweichmöglichkeit, um die Benutzung der Fahrbahn zu vermeiden.

Die Glashütter Landstraße endet im Norden an der Landesgrenze Hamburg/ Schleswig-Holstein, südlich der Kreuzung Harksheider Straße/ Poppenbütteler Straße, und wird auf Norderstedter Seite als Hummelsbütteler Steindamm weitergeführt. Die Gestaltung der Kreuzung ist Norderstedter Angelegenheit.

Entsprechend hat die Stadt Norderstedt für den Radverkehr aus der Poppenbütteler Straße und dem Hummelsbütteler Steindamm eine nach Süden auslaufende Abmarkierung über etwa 5 m westseitig auf der Glashütter Landstraße angelegt. Ebenso beginnt auf der Ostseite eine Abmarkierung auf der Glashütter Landstraße, durch welche der Radverkehr nach Norden über die Kreuzung geführt wird.

Rad- und Fußverkehr, der von Hamburg nach Norderstedt oder in umgekehrter Richtung gelangen will, muss sich also auf 400 m im Mischverkehr zusammen mit Pkw und LKW auf der Glashütter Landstraße bewegen. Infolge der hohen Verkehrsbelastung, insbesondere durch Schwerlastverkehr, und der hohenzulässigen Geschwindigkeiten ist von einer nicht unerheblichen Gefährdung für die auf der Fahrbahn befindlichenRadfahrerinnen und Radfahrer bzw. Fußgängerinnen und Fußgänger auszugehen.

Aufgrund des geringen Querschnittes der Fahrbahn kann der vorgeschriebene Überholabstand von 1,50 m zugunsten der Radfahrenden nur eingehalten werden, wenn die Gegenspur frei ist, und das ist bei der hohen Verkehrsstärke in beiden Richtungen selten der Fall.

Im mittleren Teil dieses Abschnittes existiert die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Straßen außerorts von 100 km/h. Nur im Einmündungsbereich des Glashütter Stieges gibt es eine Tempo-Reduzierung auf 60 km/h und auf dem östlichen Fahrstreifen besteht vor der Einmündung der Harksheider Straße eine Reduzierung auf 70 km/h. Für den Kreuzungsbereich besteht die Regelung für innerorts. Tatsächlich werden weder die Geschwindigkeitsbeschränkungen noch die Abstandsvorschriften konsequent eingehalten, so dass der Fuß- und Radverkehr einer zusätzlichen Gefährdung ausgesetzt ist. 

Aus den vorgenannten Gründen muss in dem Abschnitt Glashütter Landstraße zwischen Glashütter Stieg und Knoten Harksheider/ Poppenbütteler Straße dringend das restliche Stück fahrbahnunabhängiger Geh- und Radweg baulich hergestellt werden.

Der Drucksache 20-6981.1 ist zu entnehmen, dass sich das Flurstück 21 in Besitz der Freien und Hansestadt Hamburg befindet. Die restliche Fläche des landwirtschaftlich genutzten Geländes befindet sich in Privatbesitz. Der neue Geh- und Radweg sollte hinter dem Knick/ der Baumreihe parallel zur Glashütter Landstraße geführt werden. Bei der Planung wäre darauf zu achten, dass eine Erreichbarkeit der Felder für landwirtschaftliche Fahrzeuge gewährleistet bliebe.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Petitum/Beschluss
  1. Die zuständige Behörde wird gebeten, Planungen für den Bau eines

fahrbahnunabhängigen Geh- und Radweges längs der Glashütter Landstraße hinter dem Knick/ der Baumreihe von der Einmündung Glashütter Stieg bis zur Kreuzung Harksheider Straße/ Poppenbütteler Straße/ Hummelsbütteler Steindamm aufzunehmen. Bei der Radverkehrsplanung wären die Hamburger Standards für Velorouten einzuhalten, was Breite für Zweirichtungsverkehr, Belag und Beleuchtung betrifft.

  1. Die Behörde wird gebeten, in Gespräche mit dem Eigentümer des angrenzenden landwirtschaftlichen Geländes einzutreten, um eine Kaufanfrage für den verbleibenden Landstreifen zu fertigen.
  1. Dem Wirtschafts- und Verkehrsausschuss sind die erzielten Ergebnisse zu berichten.
Anhänge

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