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Heiraten im Bezirk Wandsbek Kleine Anfrage vom 02.08.2016

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

In der Veröffentlichung des Bezirksamtes Wandsbek bietet das Standesamt für Eheschließungen außerhalb der Amtsräume folgende Veranstaltungsorte an:

 

Museumsdorf Volksdorf

Berner Schloss

Torhaus Wellingsbüttel

Ohlendorff`sche Villa

 

Die Kosten hierfür betragen je Eheschließung  360,00 €, die die Brautleute an das Standesamt  zu entrichten haben.

 

Hierzu frage ich die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt (09.08.2016):

 

  1. Können alle Wünsche auf Eheschließungen außerhalb der Diensträume befriedigt werden?

 

Zurzeit kann das Standesamt Hamburg-Wandsbek aus kapazitären Gründen nicht alle Wünsche auf Eheschließungen außerhalb der Diensträume befriedigen.

 

  1. Welcher zeitliche Vorlauf ist für eine Terminvereinbarung  erforderlich?

 

Eine Terminreservierung ist bereits ein Jahr im Voraus möglich und oft auch angebracht. Die Anmeldung zur Eheschließung kann jedoch aus gesetzlichen Gründen maximal ein halbes Jahr vor dem geplanten Termin erfolgen. Paare, die ihren Anmeldetermin unentschuldigt verpassen, werden zugunsten anderer Antragsteller aus der Reservierung der Außenstellen herausgenommen.

 

  1. Welche Standorte an welchen Wochentagen werden nachgefragt und angeboten?

 

Alle Außentrauungen finden stets freitags an alternierenden Orten statt. Immer fünf Termine in einer Außenstelle an einem Tag.

 

  1. Werden den Betreibern der oben genannten Standorte für die  Inanspruchnahme ihrer Räumlichkeiten  Kosten erstattet?

 

Den Betreibern werden Kosten durch die Brautleute erstattet.

 

  1. Wenn ja zu 4.: ,welche Zahlungen werden von wem geleistet?

 

Das Paar überweist dem Träger 360 Euro gegen Rechnung. Der Träger überweist den Anteil der Gebühren lt. Gebührenordnung für Eheschließung an anderem Ort in Höhe von 106,50 Euro an das Standesamt zurück.

 

  1. Handelt es sich für die Inanspruchnahme zur Durchführung einer Amtshandlung in den oben genannten Räumen für den Betreiber um eine gewerbliche Nutzung?

 

Alle Betreiber der genannten Einrichtungen sind gemeinnützige Träger. Zurzeit hat das Standesamt keine vertragliche Bindung mit gewerblichen Trägern. Die Gemeinnützigkeit schließt gewerbsmäßiges Handeln aus.

 

Anhänge

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