Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 Stellungnahmen der Bezirksversammlung zur Verteilung der Rahmenzuweisungen auf die Bezirksämter - BASFI
Gem. § 37 (3) BezVG werden die Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt.
Die Stellungnahme soll sich dabei auf den Verteilerschlüssel beziehen, nicht auf die Höhe der zur Verfügung gestellten Ermächtigungen, da zum derzeitigen Stand der Haushaltsplanaufstellung 2021/2022 die Höhe der Rahmenzuweisungen noch nicht feststeht.
Von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) liegt dem Bezirksamt kein prozentualer Verteilerschlüssel vor. Die Bezirksämter und die BASFI haben sich bei der Schlüsselung der genannten Rahmenzuweisungen in der Vergangenheit primär an dem Bestand der Angebote orientiert. Leitend war dabei die Erwägung, dass für die Beziehungsarbeit Kontinuität notwendig ist. Aufgrund besonderer Bedarfe sind bei der jeweiligen Aufstellung des Haushalts dennoch Anpassungen erfolgt, z. B. bei flüchtlingsbedingten Mehrbedarfen. Die genannten Rahmenzuweisungen ermöglichen zusammen mit den Kontrakt-Mitteln für die Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe und der Förderung der überregionalen Projekte und Angebote die Ausgestaltung einer an den Bedarfen ausgerichteten sozialen Infrastruktur für junge Menschen und Familien. Trotz entsprechender Bestrebungen und Vorüberlegungen der BASFI und einiger Bezirksämter in den letzten Jahren, ist es aufgrund unterschiedlicher Positionen bis heute zu keiner veränderten Schlüsselung der Mittelvergabe der genannten Rahmenzuweisungen gekommen. Hiermit bittet die BASFI die Bezirksämter für die Aufstellung des Doppelhaushalts 2021/2022 um eine erneute Überprüfung der Verteilungsschlüssel für die Rahmenzuweisungen Kinder- und Jugendarbeit, Förderung der Erziehung in der Familie und sozialräumliche Angebote der Familien- und Jugendhilfe (jeweils Betriebsausgaben) unter Berücksichtigung der aktuellen regionalen Bedarfe und Entwicklungen in den Quartieren.
Der Fachausschuss wird bis zur Ausschusssitzung am 18. September 2019 um Stellungnahme gebeten.
Der Ausschuss für Haushalt, Sport & Kultur leitet die Stellungnahme der Fachausschüsse an die BV am 7. November 2019 zur Zustimmung und Weiterleitung an die Verwaltung (bei RS 11). Aufgrund der Sitzungstermine ist der Terminplan zwingend einzuhalten, da ansonsten nicht gewährleistet werden kann, dass die Stellungnahmen rechtzeitig zu den Terminen der fachlichen Vorabstimmungen vorliegen. Ggf. müssen Sondersitzungen der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse angesetzt werden.
Der Ausschuss wird um eine Stellungnahme gebeten.
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