20-5759.1

Haushaltsplanaufstellung 2019/2020 Umschichtung konsumtive Sondermittel in investive Sondermittel Beschlussvorlage des Ausschusses für Finanzen und Kultur

Beschlussvorlage

Sachverhalt

- Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-5759) im Ausschuss für Finanzen und Kultur in seiner

Sitzung am 10.04.2018

- Einstimmig beschlossen bei Enthaltung der Fraktion Die Linke

Im zentralen Ansatz der Bezirksversammlung sind jährlich 115.000 € für konsumtive Sondermittel und ab 2019/2020 ff. 160.000 € für investive Sondermittel veranschlagt.

Ab dem Haushaltsjahr 2019 wird die Aktivierungsgrenze für abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens von bisher 5.000 € (brutto) auf 800 € (netto) abgesenkt.

Um dem voraussichtlich höheren Bedarf an Investitionen aufgrund der Absenkung der Aktivierungsgrenze gerecht werden zu können, beabsichtigt die Verwaltung daher im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2019/2020 ff. die investiven Sondermittel um 35.000 € zu erhöhen.

Zukünftig beträgt der Ansatz der konsumtiven Sondermittel 80.000 € und die investiven Sondermittel 195.000 €.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Beschlussfassung gebeten.

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