Haushaltsplanaufstellung 2019/2020 Stellungnahmen der Bezirksversammlung zur Verteilung der Rahmenzuweisungen auf die Bezirksämter
§ 37 (3) BezVG „Die Rahmenzuweisungen werden vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und der Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt.“
Bisheriges Verfahren:
1) Fachbehörden senden an das Bezirksamt den Verteilungsvorschlag für Rahmenzuweisungen zur Stellungnahme der Bezirksamtsleitung und BV.
2) RS 11 fordert dazu Stellungnahme beim bezirklichen Fachbereich ab.
3) Die Stellungnahme des bezirklichen Fachbereiches wird an den Finanz- und Kulturausschuss weitergegeben m. d. B. u. Weiterleitung an den zuständigen Fachausschuss zur Stellungnahme.
4) Anschließend erhält der Finanz- und Kulturausschuss die Stellungnahmen der Fachausschüsse zur Zustimmung und Weiterleitung an die BV.
5) Beteiligung der BV m. d. B. u. Zustimmung und Weiterleitung an die Verwaltung
6) Die Stellungnahmen des bezirklichen Fachbereiches und der BV gehen an den Bezirksamtsleiter z. Kts..
7) RS 11 - Weiterleitung beider Stellungnahmen an die zuständige Fachbehörde und das Amt 6 der Finanzbehörde.
Derzeit liegen dem Bezirksamt die Verteilungsvorschläge der Fachbehörden noch nicht vor. Die Stellungnahmen der Bezirksaufsichtsbehörde zu den Bezirksanmeldungen den jeweils zuständigen Fachbehörden müssen bis zum 15.Januar 2018 vorliegen.
Daher wird das o. g. Verfahren auch für das Aufstellungsverfahren 19/20 voraussichtlich nicht eingehalten werden können.
Daher wird auch für die Haushaltsplanaufstellung 19/20 ein verkürztes Verfahren durch die Verwaltung vorgeschlagen:
1) Sobald die Vorschläge zur Verteilung der Rahmenzuweisungen von einer Fachbehörde vorliegen,
2) werden diese parallel
3) Die erstellten Stellungnahmen der Fachausschüsse gehen über den Fink
4) an die BV zur Zustimmung und Weiterleitung an die Verwaltung (bei RS 11) bis spätestens zum BV-Termin im Januar 2018.
5) Die vorliegenden Stellungnahmen der BV und des bezirklichen Fachbereiches werden der Bezirksamtsleitung zur Kenntnis vorgelegt
6) und anschließend an das Amt 6 der Finanzbehörde und die betroffene Fachbehörde weitergeleitet.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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