20-6682.1

Haushaltsplan - Entwurf 2019/2020 Verteilung der Rahmenzuweisungen - § 41 (2) Bezirksverwaltungsgesetz Hier: Ergebnisse aus den Fachausschüssen Beschlussvorlage des Ausschusses für Finanzen und Kultur

Beschlussvorlage

Sachverhalt

- Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-6682) im Ausschuss für Finanzen und Kultur am 27.11.2018

- Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion

Fachausschuss

Ergebnis

ASB

Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der SPD- und Grünen-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der LFG und der Fraktion Die Linke.

JHA

Einstimmig folgende Stellungnahme abgegeben:

  1. Der Jugendhilfeausschuss hält die Ausstattung der RZen für grundsätzlich unterfinanziert, die Bevölkerungsentwicklung und der Zuzug werden nicht berücksichtigt.
  1. Die Schlüssel der Mittelvergabe unter den Bezirken berücksichtigt Wandsbek nicht ausreichend. Der Jugendeinwohnerwert würde eine stärkere Mittelvergabe nach Wandsbek bedeuten.
  1. Der Jugendhilfeausschuss hält den Ansatz der Investitionsmittel für zu gering bemessen und fordert hier eine Aufstockung, um die Instandhaltung der Gebäude gewährleisten zu können.
  1. Der Jugendhilfeausschuss erwartet eine zusätzliche Aufstockung der RZen um neue Mietzahlungen für Veräußerungen nach dem Mieter-Vermieter-Modell. Diese können nicht aus den bestehenden RZen getragen werden.
  1. Der Jugendhilfeausschuss erwartet eine zusätzliche Aufstockung der RZen aus den zentralen Mitteln „Zentrale Verstärkung Zuwanderung“ aus der PG 283.01 „Zentrale Ansätze I“, die von 176.650 Tsd. Euro auf 20.000 Tsd. Euro abgesenkt und auf die Einzelpläne der Fachbehörden aufgeteilt wurden.
  1. Der Jugendhilfeausschuss weist erneut auf den Veranschlagungsfehler bei den RZ Investitionen hin, die entgegen der Beschreibung ausschließlich investiv erfolgte.

Zur weiteren Erläuterung wird folgender Protokollauszug des Jugendhilfeausschuss Wandsbek vom 07.11.18 beigefügt:

(…)Des Weiteren führt Frau Hoppermann aus, dass die Sozialbehörde den haushaltsrechtlichen Fehler bei der Veranschlagung nicht erkenne. Sie weist darauf hin, dass die Veranschlagung der BASFI für die konsumtiven und investiven Rahmenzuweisungen zwar der Doppik entspreche, aber nicht dem Willen, was damit gezahlt werden kann. Es klaffen also die Veranschlagung (rein investiv) und der Wille, wofür die Mittel sind (ergibt sich aus der Beschreibung, also auch konsumtiv) auseinander. Die BASFI schreibe in der Beschreibung der Rahmenzuweisung Investitionen, dass diese für Baumaßnahmen, Erhaltungsmaßnahmen, Ausbaumaßnahmen und Beschaffung von Einrichtungsgegenständen dienen solle. Die Beschaffungen von Einrichtungsgegenständen sei nahezu nie investiv, Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen seien selten komplett investiv. Es sei irrelevant, ob es sich um Miet- oder Eigentümerverhältnisse handele. Es könne von der BASFI nicht gewollt sein, dass pädagogische Mittel für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen genutzt werden sollen oder eine Dachsanierung eine Streichung von zwei Sozialpädagogenstellen zur Folge habe. (…)

(Ergänzung vom 27.11.2018)

Zusätzlich zu der Stellungnahme abgegebenes Abstimmungsergebnis des JHA:

Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der SPD und 2 Stimmen der freien Träger gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, bei 3 Enthaltungen der freien Träger.

PLA

Einstimmig zugestimmt, bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke.

FinK

Einstimmig beigefügter Verteilung der Mittel für die Stadtteilkulturzentren zugestimmt (siehe Anlage).

WVA

Mehrheitlich beschlossen mit den Stimmen der Fraktionen SPD und Grüne bei Gegenstimme der CDU-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Die Linke und der Liberalen Fraktionsgemeinschaft.

UGV

Einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der CDU-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Liberalen Fraktionsgemeinschaft.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Anhänge

Übersichtsblätter für jede Rahmenzuweisung an das Bezirksamt Wandsbek

Verteilung Mittel für die Stadtteilkulturzentren (Ergebnis aus dem FinK)   

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