Haushalt 2018 Umwidmung einer Teilsumme der bewilligten Ermächtigungen für die Wandsebrücke Rahlstedt
Zur Finanzierung des Wiederaufbaus der Brücke über die Wandse am Kundenzentrum in Rahlstedt wurden 34.100,00 Euro (20-3553 v. 24.11.2016) aus investiven Sondermitteln bewilligt.
Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens mussten die Planung und die Kostenschätzung für den Wiederaufbau der Brücke überarbeitet werden. Statt der ursprünglich geplanten zwei Träger sind nun drei Träger und ein festeres Fundament von Nöten. Die dem ursprünglichen Antrag zugrunde liegenden Kosten erhöhen sich, wodurch eine Deckungslücke entsteht.
Der Bürgerverein Rahlstedt e. V. hat aus diesem Grunde einen Ergänzungsantrag zur Deckung der voraussichtlich zu erwartenden Mehrausgaben eingereicht.
Dieser Mehrbedarf müsste vor der Beschlussfassung des Finanz- und Kulturausschusses baufachlich geprüft werden. Die dafür notwendigen Kosten sollen durch Umwidmung einer Teilsumme der bereits bewilligten investiven Ermächtigungen i. H. v. 3.642,02 Euro in konsumtive Ermächtigungen gedeckt werden.
Die investiven Ermächtigungen wurden bereits zur Bewirtschaftung an das PSP 2-22302030-00001.19 Wandsebrücke BV Rahlstedt INEZ 75675 übertragen. Der Betrag für die baufachliche Prüfung ist daher an den Zentralen Ansatz zurückzugeben und anschließend aus den konsumtiven Sondermitteln in die Produktgruppe 22302 PSP 3-22302030-000001.08 INEZ 75675, Wandsebrücke Rahlstedt zu übertragen.
Es besteht eine Eilbedürftigkeit nach §15 Abs. 3 BezVG, da die baufachliche Prüfung schnellstmöglich in Auftrag gegeben werden muss, um dem Ausschuss für Finanzen und Kultur eine kostenstabile Planung der Maßnahme vorlegen zu können. Eine Umsetzung der Maßnahme ist nur bei guten Witterungsbedingungen möglich, sodass eine Verzögerung eine Umsetzung der Maßnahme in diesem Jahr gefährden würde.
Der Hauptausschuss wird um Zustimmung zur Umwidmung von insgesamt 3.642,02 Euro von investiv in konsumtiv gebeten.
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