Haushalt 2016 Hier: Umwidmung der bewilligten Ermächtigungen für die energetische Sanierung des Jenfeld-Hauses Beschlussvorlage des Ausschusses für Finanzen und Kultur
- Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-3491) wurde im Ausschuss für Finanzen und Kultur in
seiner Sitzung am 08.11.2016 beraten und einstimmig beschlossen, bei Enthaltung der
CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke
Zur Finanzierung der Sanierung des Jenfeld-Hauses stehen
•10.000 Euro aus dem Gestaltungsfonds (investiv) (19/2982)
zur Prüfung einer energetischen Sanierung,
•60.000 Euro aus dem Förderfonds (investiv) (XIX-5118)
und
•101.000 Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (konsumtiv) für die Umsetzung der energetische Sanierung
zur Verfügung.
Die Gesamtmaßnahme wurde durch den Hamburger Dienstleister Buchhaltung als konsumtive Maßnahme eingestuft. Die Verwaltung schlägt daher vor, die bereits bewilligten investiven Ermächtigungen an den Gestaltungsfonds (investiv) und den Förderfonds (investiv) zurückzugeben. Im Gegenzug möge die Bezirksversammlung 70.000 Euro aus dem Gestaltungsfonds (konsumtiv) für die Umsetzung der energetischen Sanierung bereitzustellen.
Die konsumtiven Ermächtigungen sollen nach Zustimmung wie folgt übertragen aus dem Gestaltungsfonds (3-22103030-000001.01) werden:
Empfänger-PSP |
Empfänger-Plankostenart |
Betrag in Euro |
3-22101030-000006.03 Jenfeld Haus energetische Sanierung |
97111001 Sonstige Aufwendungen - zahlungswirksam |
10.000 |
97300109 Bewirtschaftung und Unterhalt der Grundstücke/Bauten (zw) |
60.000 |
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung zur Umwidmung von insgesamt 70.000 Euro von investiv in konsumtiv gebeten.
keine Anlage/n
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