20-3491.1

Haushalt 2016 Hier: Umwidmung der bewilligten Ermächtigungen für die energetische Sanierung des Jenfeld-Hauses Beschlussvorlage des Ausschusses für Finanzen und Kultur

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-3491) wurde im Ausschuss für Finanzen und Kultur in

seiner Sitzung am 08.11.2016 beraten und einstimmig beschlossen, bei Enthaltung der

CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke

 

 

Zur Finanzierung der Sanierung des Jenfeld-Hauses stehen

 

10.000 Euro aus dem Gestaltungsfonds (investiv) (19/2982)  

zur Prüfung einer energetischen Sanierung,

60.000 Euro aus  dem Förderfonds  (investiv) (XIX-5118)

und

101.000 Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (konsumtiv) für die Umsetzung der energetische Sanierung

 

zur Verfügung.

 

 

Die Gesamtmaßnahme wurde durch den Hamburger Dienstleister Buchhaltung als konsumtive Maßnahme eingestuft. Die Verwaltung schlägt daher vor, die bereits bewilligten investiven Erchtigungen an den Gestaltungsfonds (investiv) und den Förderfonds (investiv) zurückzugeben. Im Gegenzug möge die Bezirksversammlung 70.000 Euro aus dem Gestaltungsfonds (konsumtiv) für die Umsetzung der energetischen Sanierung bereitzustellen.

 

Die konsumtiven Ermächtigungen sollen nach Zustimmung wie folgt übertragen aus dem Gestaltungsfonds (3-22103030-000001.01) werden:

Empfänger-PSP

Empfänger-Plankostenart

Betrag in Euro

3-22101030-000006.03

Jenfeld Haus energetische Sanierung

97111001 Sonstige Aufwendungen - zahlungswirksam

10.000

97300109 Bewirtschaftung und Unterhalt der Grundstücke/Bauten (zw)

60.000

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung zur Umwidmung von insgesamt 70.000 Euro von investiv in konsumtiv gebeten.

 

Anhänge

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