21-7496

Haus der Jugend Jenfeld: Mietkosten Januar- Dezember 2023

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.09.2023
30.08.2023
Sachverhalt

r die Mietzahlungen an SBH gab es für 2023 bisher keine Finanzierungsmöglichkeit der Jahresmiete in Höhe von 50.000 EUR. Der Mietvertrag wurde daher nicht über den 31.12.2022 hinaus verlängert (s. a. Drs. 21-6096).

 

Im Zuge des Ermächtigungsverfahrens 2022 für die Rahmenzuweisung KJ und FamFö wurden dem Bezirksamt inzwischen alle beantragten konsumtiven Ermächtigungsüberträge genehmigt. Des Weiteren ergeben sich in 2023 im Zuwendungsbereich Minderausgaben, aufgrund der Verzögerung der Inbetriebnahme des Jugendclub Trabrennbahn. Hierfür war von der Verwaltung für 2023 eine Jahreszuwendung in Höhe von ca. 90.903 EUR kalkuliert worden. Bisher hat der Trägerr den Betrieb der Einrichtung noch keinen Zuwendungsantrag gestellt, so dass sich die Jahreszuwendung deutlich verringern wird.

Die Verwaltung wird für den Haushalt 2025/2026 konsumtive Mehrbedarfe für die Rahmenzuweisung KJ zur Deckung der zusätzlichen Mietkosten bei der Sozialbehörde anmelden.

 

Es ist weiterhin allseitiges Ziel das Vertragsverhältnis mit SBH über den 31.12.2022 hinaus zu verlängern. Hierüber hat es am 12.07.2023 einen Austausch zwischen SBH, der Verwaltung und dem ISZ gegeben.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

  1. Der JHA wird um Beschlussfassung gebeten, konsumtive Mittel aus der RZ KJ in Höhe von 50.000 EUR für die Mietkosten Haus der Jugend Jenfeld für Januar bis Dezember 2023 zur Verfügung zu stellen. Es stehen ausreichende Mittel zur Verfügung.
  2. Der JHA wird darum gebeten, die Verwaltung zu ermächtigen das Mietverhältnis mit SBH auf der Grundlage des bis zum 31.12.2022 befristeten Mietvertrages bis zum 31.12.2023 zu verlängern.