20-6602

Haus der Jugend Jenfeld: Finanzierung der steigenden Betriebsausgaben durch zukünftige Mietzahlungen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Wie im JHA am 28.02.2018 erörtert, werden durch die Umsetzung des Vermieter/Mieter-Modells für das Haus der Jugend zukünftig Mietkosten fällig, die nicht aus der RZ OKJA gedeckt werden können. Der Verwaltung liegt inzwischen ein Vertragsentwurf von SBH vor. Hiernach beträgt die zukünftige Miethöhe 41.215 € pro Jahr, inkl. Nebenkosten müssten zukünftig 51.518 € an SBH gezahlt werden. Die Verwaltung hat bei der BASFI einen Mehrbedarf zur Deckung der zusätzlichen Kosten angemeldet, u.a. mit dem Hinweis, dass diese strukturellen Mehrkosten nicht aus Restmitteln in der RZ KJ finanziert werden können.

Die BASFI hat der Verwaltung am 02.10.2018 mitgeteilt, dass nach eingehender Prüfung keine zusätzlichen Mittel neben der RZ für die Betriebsausgaben OKJA zur Verfügung gestellt werden könnten. Die BASFI hat in ihrer Begründung auf die Vorgabe des Senats, bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, hingewiesen. Die BASFI beabsichtigt im Rahmen der daraus abgeleiteten Eckwerte für den Haushaltsplan 2019/2020 eine Erhöhung der RZ für die Betriebsausgaben KJ, FamFö und SAE im erheblichen Umfang zu erwirken. Sollte die Hamburger Bürgerschaft einen entsprechenden Beschluss fassen, so würde sich für das BA Wandsbek die RZ OKJA um 356.000 €, die RZ FamFö um 45.000 € und die RZ SAE um 14.000 € erhöhen. Die Mittel dieser RZ bleiben dabei weiterhin im vollen Umfang deckungsfähig.

Zudem verweist die BASFI auf die Möglichkeit hin, auch Mittel aus dem Quartiersfonds einzusetzen, um so insgesamt ein umfangreiches Angebote für junge Menschen und ihre Familien vorzuhalten.

Petitum/Beschluss

Der JHA wird um Kenntnisnahme und um Beratung gebeten, ob eine Finanzierung durch Umschichtung in der RZ OKJA, FamFö und SHA oder durch Inanspruchnahme des QF befürwortet wird.

Anhänge

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