Haus der Jugend Jenfeld / Entwurf Mietvertrag
Der Entwurf des Mietvertrags zwischen dem Landesbetrieb SBH / Schulbau Hamburg und dem Bezirksamt Wandsbek wird dem JHA hiermit z.K. und Beschlussfassung vorgelegt (s.a. Drs.
20-5594). Die Mietvertragsverhandlungen haben unter Beteiligung der Sprinkenhof AG, Schulbau Hamburg und dem Bezirksamt (Gebäudemanagement) stattgefunden. Die vom Haus der Jugend genutzten Außenflächen stehen mit Beginn des Mietverhältnisses weiterhin zur Verfügung.
Die Mietnebenkosten sind bisher bereits jährlich an SBH gezahlt worden. Die Berechnung der zukünftigen Mietnebenkosten orientiert sich an dem bisherigen Verbrauch.
Für die durch den Mietvertrag ausgelösten zusätzlichen Mehrkosten für die Nettokaltmiete wurden für 2019/ 2020 konsumtive Mittel aus dem Quartiersfond in Höhe von 100.000 EUR bereitgestellt.
Ab Mietbeginn 01.09.2018 bis 31.12.2020 beträgt die fällige zusätzliche Nettokaltmiete insgesamt 96.166,56 EUR.
Für den Haushalt 2021/2022 hat die Verwaltung bei der BASFI einen Mehrbedarf an Betriebsmitteln in Höhe von jährlich 50.000 EUR angemeldet. Im Vorwege hatte die BASFI Anfang 2019 über die Behördenleitung mitgeteilt, dass Finanzbehörde und BASFI, vorbehaltlich der entsprechenden Beschlüsse des Senats und der Bürgerschaft, eine Aufstockung der Rahmenzuweisung um die zusätzlichen Mietkosten anstreben. Ab 2021 wird die jährlich anfallende Höhe der Nettokaltmiete 43.254,34 EUR betragen.
An den Kosten für die im Haus der Jugend erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen für die Erneuerung der Fenster und der Elektroanlage, für Reparaturarbeiten im Sanitärbereich und der Erneuerung der Gitterroste, beteiligt sich das Bezirksamt laut Vertragsentwurf mit max. 117.000 EUR. Diese Mittel wurden aus dem Quartiersfond IV (investiv) bereitgestellt und in konsumtive Mittel umgewandelt.
Das Angebot Mädchenarbeit/Jugendbüro vom Kirchenkreis Hamburg-Ost ist seit 2013 in Räumen vom Haus der Jugend Jenfeld untergebracht. Vermieterseitig liegt der Verwaltung die schriftliche Genehmigung für den Fortbestand dieser Raumnutzung über eine entsprechende Untervermietung vor. Ein Untermietvertrag wird im Anschluss an die Mietvertragsunterzeichnung mit dem Kirchenkreis Hamburg-Ost abgeschlossen werden.
Der JHA wird um Kenntnis und Beschlussfassung gebeten, der Unterzeichnung des Mietvertrags zuzustimmen.
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