20-7152

Haus der Jugend Bramfeld mit Bundesmitteln sanieren Beschluss der Bezirksversammlung vom 21.09.2017 (Drs. 20-4601.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek spricht sich für eine Sanierung des Haus der Jugend Bramfeld aus städtischen Haushaltsmitteln aus, um eine Steigerung der Mietkosten zu verhindern.
  2. Das Bezirksamt Wandsbek aktualisiert den bereits ermittelten Sanierungsbedarf in Höhe von 450.000 Euro.
  3. Das Bezirksamt Wandsbek wird an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen herantreten und bei Vorliegen der Voraussetzungen sich dafür einsetzen, dass Mittel aus dem Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier“ für die ermittelten Sanierungskosten bewilligt werden können.
  4. Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie, Integration Hamburg wird gebeten, die für die Finanzierung erforderlichen Mittel über die Rahmenzuweisung „Investitionen für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit“ zur Verfügung zu stellen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) zu Ziffer 4:

Die Haushaltsmittel der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie, Integration Hamburg für Investiti-onen im Bereich der regionalen Kinder- und Jugendarbeit für die Jahre 2017/18 sind durch langfristige Planungen der Bezirksverwaltungen bereits belegt, so dass hieraus keine zusätzli-chen Maßnahmen finanziert werden können. Dies ist den Bezirksverwaltungen grundsätzlich bekannt, da sie bei der Mittelverteilung beteiligt waren. Die Bezirksverwaltung Wandsbek ist aber nicht gehindert, die zugewiesenen Mittel für andere als die benannten Projekte einzuset-zen oder zusätzliche Mittel für das Projekt im Jahr 2019 einzuwerben. Letzteres setzt eine Eini-gung mit den übrigen Bezirksämtern über die Mittelverteilung voraus.

 

 

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:

Die Bezirksversammlung hatte sich am 09.08.2017 dafür ausgesprochen, die Sanierung des Hauses der Jugend Bramfeld aus städtischen Hausmitteln zu finanzieren, um eine Steigerung der Mietkosten zu verhindern (Pkt. 1 des Petitums). Mit der Sanierung des Gebäudes ist bisher noch nicht begonnen worden. Grund hierfür sind die Ergebnisse bzw. die z. T. noch offenen Ergebnisse der Pkt. 2 – 4 desselben Petitums:

 

Pkt. 2: Das Bezirksamt konnte die bisherige Kostenschätzung für die Sanierungsmaßnahmen nicht aktualisieren, da sie noch immer keine belastbaren Zahlen von der SAGA erhalten hat. Trotz mehrfacher Nachfrage und einer vor Monaten erteilter Zusage, eine detaillierte Kostenschätzung zu erstellen, hat die SAGA dem Bezirksamt bisher noch keine belastbaren Zahlen geliefert. Damit fehlt dem Bezirksamt noch immer eine valide Basis, auf der weiterführende Planungen erfolgen könnten. Hatte die SAGA im Sommer 2017 noch mit etwa 450.000,- € gerechnet, so führte sie im Frühjahr 2018 Kosten in Höhe von etwa 1,275 Mio. € für die Sanierung an. Den Unterschied begründete die SAGA damit, dass sich die ursprünglich genannte Summe nur auf einen von insgesamt 4 Bauabschnitten beziehen würde. Aber auch für diese Kostennennung fehlt bisher eine detaillierte Aufstellung. Das Bezirksamt hat im Februar 2019 erfahren, dass die SAGA erst jetzt einen Planer für die Kostenaufstellung beauftragt hat.

 

Pkt. 3: Die Prüfung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, ob die Sanie-rungsmaßnahmen aus Mitteln des Investitionspakts „Soziale Integration im Quartier“ erfolgen könnten, führte zu einem negativen Ergebnis.

 

Pkt. 4: Die BASFI lehnte die Bitte der Bezirksversammlung ab, die erforderlichen Mittel über die Rahmenzuweisung „Investitionen für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit“ zur Verfügung zu stellen. Begründet wird dies mit einem Verweis auf eine langfristige Planung. Die Mittel seien bereits belegt. Somit stünden für zusätzliche Maßnahmen keine Mittel zur Verfügung. 

 

Zusammengefasst ist festzuhalten, dass dem Bezirksamt bisher noch keine belastbaren Kos-tenschätzungen für die geplanten Sanierungsmaßnahmen vorliegen. Auch ist bisher noch unklar, aus welchem Topf die Maßnahmen finanziert werden könnten.

 

Aus dem bisher Vorgetragenen möchte die Verwaltung aus fachlicher Sicht anregen, die Beschlussfassung der Bezirksversammlung noch einmal zu überdenken, die Sanierung aus städtischen Mitteln zu finanzieren. Denn die Rahmenbedingungen scheinen sich zur ursprünglichen Annahme deutlich geändert zu haben – im Hinblick auf die Summe und im Hinblick auf die zur Verfügung stehenden Mittel. Denn bisher ist immer noch unklar, aus welchem Topf die Maßnahmen bezahlt werden könnten (es handelt sich hier um konsumtive Maßnahmen). Zu überdenken wäre insbesondere, ob die Stadt eine derart hohe Summe für die Sanierung eines Gebäudes ausgeben möchte, das nicht im Eigentum der Stadt ist.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

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