Handreichung zur Ermittlung des Sportstättenbedarfs in der Freien und Hansestadt Hamburg (Stand: 22.02.2022)
Letzte Beratung: 27.06.2022 Ausschuss für Soziales Ö 7.1
Im März 2022 wurde das Ergebnis einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe vorgestellt, die
sich mit der Frage beschäftigte, wie normierte Sportinfrastrukturbedarfe zukünftig möglichst
konkret und objektiv nachvollziehbar ermittelt und als ergänzendes Planungsinstrument in die
Stadt- und Quartierentwicklung einbezogen werden können. Nach weiteren Abstimmungen
konnte die vorliegende Handreichung im April 2022 den Bezirken zur Verfügung gestellt werden.
Mit dieser Handreichung werden nach einer umfassenden Abstimmung zwischen den beteiligten Institutionen der AG Sportstättenbedarfsermittlung Grundlagen und Kriterien für eine
quartiersbezogene Ermittlung des Sportstättenbedarfs festgelegt. Sie dient dazu, ein
hamburgweit einheitliches Verfahren für eine Sportstättenbedarfsermittlung und somit eine
Validität, Vergleichbarkeit und die Möglichkeit der Zusammenfassung einzelner Ergebnisse zu
gewährleisten.
Die festgelegten Methoden und Berechnungsparameter sollen Sport- und Sozial-raumplaner in
die Lage versetzen, zügig und ohne eine tiefgehende Auseinandersetzung mit der durch die
Sportwissenschaft definierten Methodik zur Sportstättenbedarfsplanung eine systematische
Bedarfsermittlung für Normsportflächen vorzunehmen und die Erkenntnisse hieraus in die
Quartiers- und Stadtplanungsprozesse einzubringen.
Die hierdurch ermittelten Sportstättenbedarfe sind dabei als erste Grundlage für einen weiteren,
im Idealfall integrierten und kooperativen, Planungsprozess zu verstehen und stellen ausdrücklich keinen absoluten Idealwert der in den Untersuchungsgebieten benötigten Sportinfrastruktur dar. Sie ersetzen nicht bzw. sind lediglich Teil einer umfassenden Sportstättenbedarfsplanung, die durch geeignete Beteiligungsprozesse auch Festlegungen zu Vorortung, Qualitäten und
Entwicklungsperspektiven einzelner Sportstätten in den Quartieren trifft.
Bei der Festlegung von Infrastrukturmaßnahmen auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse
sind insbesondere die Abstimmungsprozesse im Beirat Bezirklicher Sportstättenbau und das im
„Leitfadens für Bauplanung, Ausstattung und Nutzung von Sporthallen für den Schul- und
Vereinssport“1 dargestellte Verfahren zu beachten
Der Ausschuss für Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.
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