21-5223

Handreichung zur Ermittlung des Sportstättenbedarfs in der Freien und Hansestadt Hamburg (Stand: 22.02.2022)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.06.2022
09.05.2022
Sachverhalt

 

Im März 2022 wurde das Ergebnis einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe vorgestellt, die

sich mit der Frage beschäftigte, wie normierte Sportinfrastrukturbedarfe zukünftig möglichst

konkret und objektiv nachvollziehbar ermittelt und als ergänzendes Planungsinstrument in die

Stadt- und Quartierentwicklung einbezogen werden können. Nach weiteren Abstimmungen

konnte die vorliegende Handreichung im April 2022 den Bezirken zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit dieser Handreichung werden nach einer umfassenden Abstimmung zwischen den beteiligten  Institutionen der AG Sportstättenbedarfsermittlung Grundlagen und Kriterien für eine

quartiersbezogene Ermittlung des Sportstättenbedarfs festgelegt. Sie dient dazu, ein

hamburgweit einheitliches Verfahren für eine Sportstättenbedarfsermittlung und somit eine

Validität, Vergleichbarkeit und die Möglichkeit der Zusammenfassung einzelner Ergebnisse zu

gewährleisten.

 

Die festgelegten Methoden und Berechnungsparameter sollen Sport- und Sozial-raumplaner in

die Lage versetzen, zügig und ohne eine tiefgehende Auseinandersetzung mit der durch die

Sportwissenschaft definierten Methodik zur Sportstättenbedarfsplanung eine systematische

Bedarfsermittlung für Normsportflächen vorzunehmen und die Erkenntnisse hieraus in die

Quartiers- und Stadtplanungsprozesse einzubringen.

 

Die hierdurch ermittelten Sportstättenbedarfe sind dabei als erste Grundlage für einen weiteren,

im Idealfall integrierten und kooperativen, Planungsprozess zu verstehen und stellen ausdrücklich keinen absoluten Idealwert der in den Untersuchungsgebieten benötigten Sportinfrastruktur dar. Sie ersetzen nicht bzw. sind lediglich Teil einer umfassenden Sportstättenbedarfsplanung, die durch geeignete Beteiligungsprozesse auch Festlegungen zu Vorortung, Qualitäten und

Entwicklungsperspektiven einzelner Sportstätten in den Quartieren trifft.

 

Bei der Festlegung von Infrastrukturmaßnahmen auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse

sind insbesondere die Abstimmungsprozesse im Beirat Bezirklicher Sportstättenbau und das im

„Leitfadens für Bauplanung, Ausstattung und Nutzung von Sporthallen für den Schul- und

Vereinssport“1 dargestellte Verfahren zu beachten

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Soziales wird um Kenntnisnahme gebeten.