21-5162

Hamburger Toilettenoffensive: Den Saseler Markt bei Fortführung der Offensive als Standort berücksichtigen und einplanen Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.04.2022 (Drs. 21-4998.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.06.2022
05.05.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung bekräftigt, dass am oder in der Nähe des Saseler Marktes die Einrichtung einer barrierefreien öffentlichen Toilette für die Bevölkerung als dringend notwendig erachtet wird.

  1. Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen, die Einrichtung einer barrierefreien öffentlichen Toilette am oder in Nähe des Saseler Marktes in die Überlegungen für zukünftige Standorte im Hamburger Stadtgebiet zu berücksichtigen und mit Priorität einzuplanen und umzusetzen.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, bei zukünftig anstehenden Sanierungsmaßnahmen des Marktmeisterhauses auf dem Saseler Markt die Option für die Einrichtung einer barrierefreien öffentlichen Toilette zu prüfen und in Absprache mit der Fachbehörde zu planen und zu realisieren.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Die BUKEA wird in die Überlegungen für zukünftige Standorte öffentlicher Toiletten im Hamburger Stadtgebiet den Saseler Markt aufnehmen.

 

Aufgrund der hohen Kosten, die mit Bau und Unterhaltung von öffentlichen Toiletten verbunden sind, wird aber auch künftig nur eine begrenzte Anzahl von Vorhaben umsetzbar sein, sodass die bestehenden Bedarfe insgesamt zu priorisieren und auf Umsetzbarkeit zu überprüfen sein werden.

 

Die der BUKEA für Baumaßnahmen, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die SRH zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind begrenzt. Die im aktuellen Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung stehenden Mittel sind vollständig gebunden. Mit den für Baumaßnahmen zur Verfügung stehenden Ermächtigungen können vorrangig Bestandsanlagen renoviert, saniert oder ersetzt werden.

 

Neu errichtete oder erweitert zugängliche Anlagen müssen aufgrund der angespannten Haushaltssituation der Freien und Hansestadt Hamburg ohne zusätzliche, strukturell aufzubringende Betriebskosten zu betreiben sein. Dies ist der Fall, wenn es sich entweder um sogenannte Kiosk-WCs handelt, da diese für die Freie und Hansestadt Hamburg betriebskostenneutral sind, oder wenn andere Standorte aufgegeben und dadurch Betriebsmittel frei werden.

 

In der betriebskostenneutral umzusetzenden „Toilettenoffensive im öffentlichen Raum und in Grünanlagen“ konnte der Saseler Markt aus vorgenanntem Grund zugunsten anderer Bedarfe nicht berücksichtigt werden. Erweiterte Nutzungszeiten außerhalb der Marktzeiten hätten zusätzliche Betriebskosten bedeutet.

 

Die Realisierungsmöglichkeiten am Standort Saseler Markt schätzt die BUKEA daher als eher gering ein, insbesondere sofern nicht auf andere Standorte im Bezirksgebiet verzichtet werden kann.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n