20-5881

Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) mit Bezug Tempo 30 gem. § 45 Absatz 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 30.11.2016 wurden die Möglichkeiten für die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h  erweitert. Sie ermöglicht solche Beschränkungen auf Straßen des überörtlichen  Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern auch ohne den ansonsten erforderlichen Nachweis einer besonderen Gefahrenlage.

Für die Umsetzung der neuen Regelungen in Hamburg wurden nunmehr Richtlinien fertiggestellt, die der Anlage zu entnehmen sind.

Petitum/Beschluss

Die Ausschüsse werden um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge
  1. Anschreiben zu Tempo 30 vom 30.04.2018
  2. Rundschreiben zu Tempo 30 vom 14.12.2016
  3. Umsetzung Tempo 30
  4. Überprüfungsliste BIS
Lokalisation Beta

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