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Grundstückssituation in der Tilsiter Straße Kleine Anfrage vom 27.11.2020

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Der Ausbau der Veloroute 6 von der City über Hohefelde, Dulsberg, Wandsbek-Gartenstadt Farmsen-Berne bis Volksdorf wird weiter vorangetrieben.

Ein weiterer Teil der Veloroute 6 ist der Abschnitt W16.2 von der Tilsiter Straße – Ost bis Kreisverkehr Bullenkoppel.

Das Bezirksamt Wandsbek, MR 21-14, hat am 16.11.2020 mehrere Planungsvarianten für die Tilsiter Straße von der Lesserstraße bis zur Stephanstraße vorgestellt. Dabei wurden verschiedene Planungsvarianten vorgeschlagen. Die Planungsvarianten sehen unter anderen vor, dass beidseitig auf der Fahrbahn Radfahrstreifen aufgebracht, werden.

Das würde die Wegnahme der jetzt noch bestehenden 21 Parkstände bedeuten.

Eine Möglichkeit für die Anwohner wäre das Parken ihrer Fahrzeuge in den Vorgärten ihrer (Milieuschutz?)

Doch hierbei gibt es ein gravierendes Problem.

In den Abschnitt Tilsiter Straße von Beginn Lesserstraße bis Stephanstraße ist die derzeitige Grundstückssituation mehr als strittig und es bedarf einer juristischen Klärung, bevor es seitens der Fraktionen eine Aussage über die Planungsvarianten geben kann.

Zwischen der Genossenschaft Wandsbek-Gartenstadt und dem Bezirk Wandsbek gibt es unterschiedliche Auffassungen und keine einheitliche Meinung bezüglich der Eigentumsverhältnisse.

Der Bezirk Wandsbek vertritt die Meinung, dass sich die geltende Straßenbegrenzungslinie auf den Grundstücken der Genossenschaft befindet. Nachweis für die Straßenbegrenzungsline ist eine Teilungserklärung aus dem Jahr 1911, die die Grundlage des Liegenschaftskatasters darstellt und aus der die Koordinaten für die Grenzherstellung entwickelt worden sind.

Die Genossenschaft beruft sich allerdings auf eine Grenze aus dem zurzeit gültigen Baustufenplan, welche für die Genossenschaft bindend ist.

 

 

Aus der vorliegenden Sachlage ergeben sich mehrere Fragen.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:      09.12.2020

 

  1. Wo beginnen die Grundstücke, die im Grundeigentum der Gartenstadt Wandsbek e.G. gehören. Bitte kartographisch darstellen.

 

Bezirksamt Wandsbek:

Im Rahmen der Velorutenplanung werden die Grundstücke in der Tilsiter Straße zwischen Stephanstraße und Lesserstraße betrachtet. Für das Bezirksamt bilden die Katasterpläne des Landesbetriebs Geoinformation und Vermessung (LGV) die Grundlage für die Zuordnung der Eigentumsverhältnisse. Aus Sicht des Bezirksamtes beträgt daher die Straßenbreite der öffentlichen Fläche rd. 19m.

 

 

  1. Welche Flächen, die von der Gartenstadt Wandsbek e.G. als Teil ihrer Vorgärten zur Tilsiter Straße genutzt werden, gehören der FHH? Bitte kartographisch darstellen.

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Anlage 1.

 

 

  1. Unter welchen genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen könnten auf den unter 2. genannten Flächen Parkplätze für die Kfz der Anwohner geschaffen werden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Da die Flächen nach Nr. 2 Flächen größtenteils Flächen der FHH sind, können dort nur dann Stellplätze in den Vorgärten genehmigt werden, wenn diese nicht nur die Vorgaben nach § 9 (2) HBauO entsprechen, sondern auch ggf. im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis geklärt ist, dass die dann in Anspruch genommene Fläche nicht den Interessen der FHH entgegenwirkt.

 

 

  1. Erstreckt sich der Milieuschutz der Bebauung Gartenstadt Wandsbek e.G. auch auf die unter 2. genannten Flächen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Abgrenzung der vom Milieugebiet erfassten Flächen ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

 

  1. Welche Behörde der FHH hat bisher Maßnahmen ergriffen und in welcher Form, wenn bereits jetzt Kfz auf den Flächen unter 2. abgestellt werden?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nach Kenntnis des Bezirksamtes keine. In Anbetracht noch zu klärender Grenzverläufe hat das Bezirksamt bisher keine Maßnahmen ergriffen, siehe auch zu 1.

 

Anhänge

Flurkarte/ Luftbild

Lageplan Milieugebiet Wandsbek-Gartenstadt von 1985