Grundstückssituation in der Tilsiter Straße II Kleine Anfrage vom 10.12.2020
Der Ausbau der Veloroute 6 von der City über Hohefelde, Dulsberg, Wandsbek-Gartenstadt Farmsen-Berne bis Volksdorf wird weiter vorangetrieben. Ein weiterer Teil der Veloroute 6 ist der Abschnitt W16.2 von der Tilsiter Straße – Ost bis Kreisverkehr Bullenkoppel. Hier ist es zu Grundstücksstreitigkeiten zwischen dem Bezirk und der ansässigen Genossenschaft gekommen, die Auswirkungen auf den Veloroutenausbau haben.
Die Antworten auf die Kleine Anfrage (Drucksache 21-2470) haben noch nicht alle offenen Punkte geklärt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 18.12.2020
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe anliegenden Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster, der für die Lage und Größe der Grundstücke maßgeblich ist.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Genossenschaft und dem Bezirk liegen die gleichen Unterlagen vor. Nach Übersendung der Unterlagen an die Genossenschaft gab es noch keinen weiteren Kontakt.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe zu 1. und 2.
Bezirksamt Wandsbek:
Für das Bezirksamt ist nicht nachvollziehbar, welcher konkrete Sachverhalt mit „strenge Auflagen“ seitens der Fragenden angesprochen wird. Daher ist dem Bezirksamt eine Antwort hierzu nicht möglich.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt hat keine entsprechenden Anträge abgelehnt.
Bezirksamt Wandsbek:
Diese Frage befindet sich zurzeit noch in der Klärung. Es werden noch weitere Gespräche mit der Genossenschaft geführt. Grundsätzlich stehen mehrere Möglichkeiten (Ankauf, Sondernutzung, ggf. Miet- und Pachtverträge) zur Verfügung. Im Rahmen der noch ausstehenden Gespräche müssen die Möglichkeiten besprochen werden.
Siehe auch zu 2.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe zu 6.
Bezirksamt Wandsbek:
Im Rahmen der weiteren Planungen und der Abwägung wird das Bezirksamt dieses Thema bearbeiten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.