21-2531

Grundstückssituation in der Tilsiter Straße II Kleine Anfrage vom 10.12.2020

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Der Ausbau der Veloroute 6 von der City über Hohefelde, Dulsberg, Wandsbek-Gartenstadt Farmsen-Berne bis Volksdorf wird weiter vorangetrieben. Ein weiterer Teil der Veloroute 6 ist der Abschnitt W16.2 von der Tilsiter Straße – Ost bis Kreisverkehr Bullenkoppel. Hier ist es zu Grundstücksstreitigkeiten zwischen dem Bezirk und der ansässigen Genossenschaft gekommen, die Auswirkungen auf den Veloroutenausbau haben.

 

Die Antworten auf die Kleine Anfrage (Drucksache 21-2470) haben noch nicht alle offenen Punkte geklärt.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     18.12.2020

 

  1. Wo beginnen die Grundstücke, die im Grundeigentum der Gartenstadt Wandsbek e.G. sind? Bitte anhand eines amtlichen Flurkartenauszuges darstellen.

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe anliegenden Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster, der für die Lage und Größe der Grundstücke maßgeblich ist.

 

 

  1. Liegen der Genossenschaft und dem Bezirk nunmehr die gleichen Unterlagen vor, die eine rechtliche Eigentumssituation klären lassen? Wenn ja, haben Bezirk und Genossenschaft immer noch unterschiedliche Rechtsauffassungen? Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Der Genossenschaft und dem Bezirk liegen die gleichen Unterlagen vor. Nach Übersendung der Unterlagen an die Genossenschaft gab es noch keinen weiteren Kontakt.

 

 

  1. Sind die rechtlich differierenden Ansichten zwischen der Genossenschaft und dem Bezirk in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse (Straßenbegrenzungslinie auf den Grundstücken der Genossenschaft) nunmehr geklärt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, welche rechtliche Auffassungen vertreten die Genossenschaft und der Bezirk?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe zu 1. und 2.

 

 

  1. Hat die Verwaltung geklärt, um welche „strengen Auflagen des Milieauschutzes“ es sich handelt, die die Genossenschaft gern gelockert haben möchte? Wenn ja, welche sind es und auf welcher rechtlichen Grundlage beruhen diese? Wenn nein, warum nicht?
     

Bezirksamt Wandsbek:

Für das Bezirksamt ist nicht nachvollziehbar, welcher konkrete Sachverhalt mit „strenge Auflagen“ seitens der Fragenden angesprochen wird. Daher ist dem Bezirksamt eine Antwort  hierzu nicht möglich.

 

 

  1. Hat die Verwaltung geprüft, wie der Sachstand zu den abgelehnten Stellplätzen auf den Grundstücken ist?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

 

  1. Wenn ja, mit welchem Ergebnis und wurden bzw. werden Ausnahmen erteilt?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Entfällt.

 

  1. Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt hat keine entsprechenden Anträge abgelehnt.

 

 

  1. Wie wird rechtlich mit der sogenannten „Landnahme“ der städtischen Straßenverkehrsflächen verfahren?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Diese Frage befindet sich zurzeit noch in der Klärung. Es werden noch weitere Gespräche mit der Genossenschaft geführt. Grundsätzlich stehen mehrere Möglichkeiten (Ankauf, Sondernutzung, ggf. Miet- und Pachtverträge) zur Verfügung. Im Rahmen der noch ausstehenden Gespräche müssen die Möglichkeiten besprochen werden.

Siehe auch zu 2.

 

 

 

  1. Wird die Verwaltung bei Wahl eines Szenarios mit einem Umbau innerhalb der vorhandenen Hecken eine Sondernutzungsgebühr für die von der Genossenschaft genutzten städtischen Flächen erheben? Wenn ja, wie hoch ist die Benutzungsgebühr je m²/Monat und wie wird diese berechnet? Wenn nein, warum nicht?
     

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe zu 6.

 

 

  1. Wie wird die Verwaltung sicherstellen, dass aufgrund des möglichen Wegfalles aller öffentlichen Parkstände in dem Abschnitt in der Tilsiter Straße der bereits bestehende erhebliche Parkdruck in der Umgebung nicht weiter erhöht wird?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Im Rahmen der weiteren Planungen und der Abwägung wird das Bezirksamt dieses Thema bearbeiten.

 

Anhänge

Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster