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Grundstück Wandsbeker Allee 53,55, 55a Kleine Anfrage vom 07.08.2017

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Das Grundstück Wandsbeker Allee 53, 55, 55a/ Ecke Kattunbleiche macht einen ungepflegten, heruntergekommenen Eindruck. Die Scheiben der ehemaligen Schule und des Bürgerhauses Wandsbek sind mit Graffiti besprüht oder mit Holzplatten vernagelt. Das Grundstück in der herausgehobenen Lage ist ein Schandfleck. Im Jahr 2006 wurde das Grundstück von der Finanzbehörde über die HSH N Projektmanagement und Consult GmbH für ein Mindestgebot von 4,4 Mio. Euro zum Verkauf angeboten. Den Mietern des Bürgerhauses wurde zum 31.12.2006 gekündigt. Einige Zeit danach wurde das Gebäude noch vom Finanzamt und von Abteilungen des Bezirksamtes Wandsbek genutzt. 2008 wurde das Grundstück für ein Mindestgebot von 3,1 Mio. Euro angeboten. Wie vor längerer Zeit der Presse zu entnehmen war, soll das Grundstück inzwischen einen neuen Besitzer gefunden haben. Geplant sind Seniorenwohnungen, Studentenappartements und Wohnungen im 2. Förderweg.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Bezirksamtsleitung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:       16.08.2017

 

 

  1. Hat der Investor für das Grundstück Wandsbeker Allee 53, 55, 55a inzwischen einen Bauantrag gestellt?
    Wenn ja, wann wurde der Antrag eingereicht?

 

Ja, der Bauantrag wurde am 14. Juli 2016 gestellt.

 

 

  1. Hat es zwischenzeitlich erhebliche Änderungen am Bauantrag gegeben?
    Wenn ja, welche?

 

Nein.

 

 

  1. Sind dem Bezirksamt die Ursachen bzw. Gründe bekannt, die dazu geführt haben, dass mit dem Bau noch nicht begonnen wurde?
    Wenn ja, welche Ursachen bzw. Gründe sind dafür verantwortlich?

 

Nein.

 

 

  1. Wer ist aktueller Eigentümer des Grundstücks Wandsbeker Allee 53,55,55a und welche geplanten Nutzungen sind dem Bezirksamt bekannt?

 

Eigentümerdaten werden aus Datenschutzgründen im Rahmen Kleiner Anfragen nicht bekanntgegeben. Bauherr ist die Baugenossenschaft Dennerstraße-Selbsthilfe eG. Geplant ist Wohnungsbau, gemischt mit gewerblichen Angeboten.

 

 

  1. Das Grundstück macht – wie oben geschildert - einen heruntergekommenen Eindruck. Ist dem Bezirksamt bekannt, wann mit dem Bau begonnen werden soll?
    Wenn nein, welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt, auf den Grundstückseigentümer einzuwirken, den Schandfleck zu beseitigen und mit dem Bau zu beginnen?

 

Ja. Eine Baugenehmigung liegt vor; der Bauherr sieht nach eigenen Angaben vor, mit dem Neubau im Herbst 2017 zu beginnen. Der Baubeginn ist dem Bezirksamt noch nicht angezeigt worden.

 

 

  1. Wann wird die Öffentlichkeit in Wandsbek darüber informiert, was auf dem Grundstück Wandsbeker Allee aktuell  geplant ist und wann mit der Umsetzung begonnen wird?

 

Die Öffentlichkeit wurde durch die im Bebauungsplanverfahren Wandsbek 80 erfolgten Beteiligungsschritte ausführlich darüber informiert, was dort geplant ist. Der festgestellte Bebauungsplan ist für die Öffentlichkeit auch weiterhin z.B. im Hamburgischen Transparenzportal einsehbar. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 5..

 

 

Anhänge

 

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