20-3312

Grundstück Jenfelder Allee - Hier wohnt Hamburgs Jugend

Beschlussvorlage

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Jenfelder Allee 47 soll mit dem Projekt „Hier wohnt Hamburgs Jugend“ Wohnraum für Jugendliche und junge Volljährige entstehen, um sie aus stationärer Unterbringung (Jugendwohnung von Trägern)  heraus in eigenem Wohnraum unterbringen zu können. Das Projekt basiert auf dem Prinzip, Häuser in Modulbauweise zu errichten, die von einem Investor nach den Bedingungen des sozialen Wohnungsbaus an die jungen Menschen vermietet werden. Wohnungsgröße und Mietpreis entsprechen dabei den nach den Bestimmungen im SGB geltenden Richtwerten.

Ziel ist es, die jungen Menschen aus kostenintensiven Jugendwohnungen herauslösen zu können. Hier verbleiben sie sehr oft länger als erzieherisch geboten, weil sie keine Unterkunft auf dem Wohnungsmarkt finden. Dadurch entstehen dem Jugendhilfeträger Mehrkosten von bis zu 40 Td€ pro Fall und Jahr.

In der JHA-Sitzung am 21.05.14 wurde zugestimmt, das Grundstück Jenfelder Allee zu teilen und für den hinteren Teil über den LIG einen Investor zu suchen, der dort Wohnraum errichten sollte. Die Realteilung ist erfolgt. Die Ausschreibung funktioniert aber nicht, weil das geteilte Grundstück nicht wirtschaftlich bebaut werden kann.

 

Wie die Anlage „Jenfelder Allee“ zeigt, kann nur im blauen Bereich gebaut werden. Selbst, wenn man die hintere Baugrenze per Befreiung an das Grundstücksende schöbe, würde sich (Abstandsgebot zum vorderen Grundstück, GFZ 0,4) auf dem Flurstück 3200-1 keine bebaubare Fläche ergeben, die ein solches Vorhaben wirtschaftlich macht. Um hier zu einer erfolgreichen Vergabe und Bebauung zu kommen, wird das gesamte Grundstück benötigt. Dann könnte in Modulbauweise eine Reihe von Mini-Häusern entstehen, die den Betrieb der Wohnungen wirtschaftlich gestalten. Ein entsprechendes Vergleichsprojekt wurde in Bergedorf bereits erfolgreich umgesetzt.

 

Da das Grundstück (Teil des allgemeinen Grundvermögens; Ausweisung „Jugendeinrichtung“) für eine andere Nutzung wie z.B. ein Jugendtreff, HdJ auf lange Sicht in Jenfeld nicht benötigt wird (vgl. Anlage Jenfelder Moorpark mit zahlreichen OKJA- und Jugendangeboten in unmittelbarer Nähe) und absehbar auch keine Mittel vorhanden sind, das Grundstück selbst zu nutzen, sollte die Realteilung aufgehoben werden und  auf Basis eines Erbbaurechts für den Bau von Jugendwohnungen freigeben werden. Die Belegung ist grundsätzlich Jugendlichen und Jungerwachsenen aus Wandsbek vorbehalten und entlastet so nachhaltig das HzE-Budget. Entsprechend der  Verabredungen mit der BASFI könnte so eingespartes Geld zum Teil in Form von SHA-Mitteln in den Bezirk zurückfließen.

 

Auf Anregung des Unterausschusses AG Planung und Haushalt hat die BASFI ihre Bereitschaft erklärt, bei Bedarf bis zu zwei der entstehenden Wohnungen als sogenannte Gästewohnungen (Krisenintervention) zu errichten.

 

Petitum/Beschluss

Der JHA wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

Auszug Jenfelder Allee

Einrichtungen im Umfeld Jenfelder Moorpark

PowerPoint-Präsentation Berichterstattung JHA v. 18.03.2015  

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