Grundstück für ein Vereinshaus für DLRG finden! Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.06.2018 (Drs. 20-5878.1) Beschlussvorlage des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne
- Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne hat sich in seiner Sitzung am 20.09.2018 unter anderem im Rahmen der Bürgeranliegen mit der unten stehenden Mitteilung befasst und überweist die Mitteilung aufgrund der Ausweisung der Fläche als Jugendheim zur Kenntnisnahme an den Jugendhilfeausschuss.
- Zudem hat der Regionalausschuss einstimmig folgenden Beschluss gefasst, zu dem der Jugendhilfeausschuss um fachliche Stellungnahme gebeten werde: „Der Regionalausschuss spricht sich dafür aus, dass das Bezirksamt zusammen mit der DLRG eine Lösung über die Nutzung des Grundstücks Fabriciusstraße, möglichst im Wege des Erbbaurechts, findet.“
- Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 26.09.2018 mit der Mitteilung befasst und folgende Stellungnahme abgegeben:
- Der Regionalausschuss bittet um Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung.
Folgender Beschluss wurde gefasst:
1.) Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten, zusammen mit der DLRG Wandsbek und den zuständigen Behörden zu prüfen, ob die genannten Grundstücke für ein Vereinsheim geeignet sind.
2.) Das Prüfungsergebnis ist dem Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne bekannt zu geben.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Grundstück Fabriciusstraße südl. 180 befindet sich im Allgemeinen Grundvermögen und ist im Bebauungsplan Bramfeld 2 als Jugendheim ausgewiesen.
Nach Auskunft des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung dürfte hier auch eine Gemeinbedarfseinrichtung errichtet werden.
Nach Rücksprache mit dem LIG ist nicht nur ein Verkauf, sondern auch eine Erbbaurechtsbestellung möglich.
Eine Belegenheit ist gegeben und Gehwegüberfahrten sind zulässig.
Das Grundstück Steilshooper Allee 461 befindet sich im Verwaltungsvermögen Stadtgrün und ist im Baustufenplan Bramfeld als Sportfläche ausgewiesen.
Das Gebäude ist abgerissen. Die Fläche ist als Grünanlage hergerichtet und nur mit unbefestigten Wegen ausgestattet und insofern für das Befahren mit Fahrzeugen nicht ausgelegt.
Gehwegüberfahrten sind wegen der Querung der Hauptverkehrsstraße nicht zulässig.
Stadtgrün wird diese Fläche u.a. aus o.g. Gründen nicht abgeben.
Die Bezirksversammlung wird um Beschlussfassung gebeten.
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