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Grundinstandsetzung Halenreie/Kattjahren/Waldweg ohne Radwege planen und Bäume schützen! Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.02.2016 (Drs. 20-2414.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der Regionalausschuss lehnt die vorliegende Planung für die Grundinstandsetzung Halenreie/Kattjahren/Waldweg in der vorliegenden Form ab, ebenso wie die vorgesehenen Baumfällungen. Die zuständigen Stellen werden aufgefordert, im Rahmen der Grundinstandsetzung ausschließlich Servicelösungen für den Radverkehr vorzusehen, um den großkronigen Baumbestand erhalten zu können. Für den Radverkehr soll die alternative Wegeverbindung am Hochbahnwanderweg und durch den Katthorstpark entsprechend aufgewertet und beleuchtet werden. Des Weiteren wird gebeten zu prüfen, ob die Sprunginsel vor dem WSV aus Verkehrssicherheitsgründen erhalten bleiben kann.

 

Im Einvernehmen mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats 35 nimmt die Verkehrsdirektion 5 als Zentrale Straßenverkehrsbehörde wie folgt Stellung:

 

Das Polizeikommissariat 35 und die Verkehrsdirektion 5 haben sich einvernehmlich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu der 1. Verschickung des LSBG (Zeichnungsnr. 15-11563-04-01 bis 05) zur Baumaßnahme Grundinstandsetzung Halenreie geäußert:

Diese Planung ist geeignet, die heute noch vorhandenen Defizite in der Verkehrsabwicklung auf diesem Streckenabschnitt auszugleichen. Die Anlage eines Radfahrstreifens am östlichen Fahrbahnrand wird ausdrücklich begrüßt. Wünschenswert wäre eine weitere Radverkehrsanlage am westlichen Fahrbahnrand gewesen, welche jedoch nur unter erheblichen Eingriffen in das Straßenbegleitgrün hätte realisiert werden können. Insofern wird die aufgetragene Variante mit der Führung des Radfahrers im Mischverkehr in Fahrtrichtung Süden seitens der Straßenverkehrsbehörde mitgetragen.

 

In der Stellungnahme wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Straßenverkehrsbehörde hinsichtlich der gewünschten Servicelösung auf den westlichen Nebenflächen erst nach Herstellung dieser Flächen eine Entscheidung treffen wird.

 

Bei der Entscheidung ist auch § 7 (2) HmbGGbM zu berücksichtigen, nach der bauliche Anlagen ohne Einschränkungen barrierefrei zu gestalten sind. Aus der Diskussion mit Behindertenverbänden ist der Straßenverkehrsbehörde bekannt, dass gemeinsame Geh- und Radwege sowie auch Servicelösungen (Gehweg, Radfahrer frei) aus Sicherheitsgründen abgelehnt werden.

 

Das Polizeikommissariat 35 und die zentrale Straßenverkehrsbehörde (VD 5) präferieren weiter die bisher vorgestellte Planungsvariante mit einem Radfahrstreifen auf der östlichen Seite und der Führung der Radfahrenden im Mischverkehr auf der westlichen Seite der Halenreie. Diese Variante entspricht nach hiesiger Einschätzung auch der bei Neuplanungen geforderten sicheren Führung des Radverkehrs.

 

Wenn im fraglichen Bereich kein Radfahrstreifen und Schutzstreifen für Radfahrende gebaut werden sollte, müssen Radfahrende grundsätzlich im Mischverkehr auf der Fahrbahn fahren.

Die Anordnung einer beidseitigen Servicelösung vor der Fertigstellung der Nebenflächen wird seitens des Polizeikommissariats 35 nicht erfolgen. Von hier kann im Vorwege nicht beurteilt werden, ob die Nebenflächen (besonders auf der östlichen Seite der Halenreie) ausreichend breit sind, um eine Servicelösung anordnen zu können.

 

Bei der Prüfung müssen insbesondere auch, wie oben bereits hinreichend beschrieben, die Belange der Fußgänger/innen betrachtet werden. Im Verlauf der Halenreie zwischen Kattjahren und dem nördlichen Arm des Waldweges befinden sich auf der östlichen Seite mehrere dicht nebeneinander liegende Gehwegüberfahrten, die vor allem für auf dem Gehweg Rad fahrende ein Konfliktpotenzial bieten.

Bei der jetzt anstehenden Neuplanung sollte die Möglichkeit genutzt werden, allen Verkehrsteilnehmern (möglichst eigene) sichere Verkehrsflächen zur Verfügung zu stellen.

 

Der Ausbau der Wegeverbindung am Hochbahnwanderweg und durch den Katthorstpark ist nach hiesiger Einschätzung keine Alternative zur Führung des Radverkehrs an der Halenreie. Radfahrende, die den Walddörfer SV und die Liegenschaft Halenreie 40-44 („Das Haus an den Teichwiesen“ mit Ärztehaus, Tagesklinik, Sanitätshaus) erreichen wollen, müssen über die Halenreie anfahren.

Auch für Radfahrer, die den Volksdorfer Ortskern anfahren, ist der Hochbahnwanderweg keine komfortable Variante.

Zudem führt der Wanderweg direkt an den Gleisanlagen der U-Bahn durch einen Bereich mit geringerer sozialer Kontrolle. Das Polizeikommissariat 35 empfiehlt diese Route aus kriminalpräventiver Sicht nicht als vorherrschende Wegebeziehung in Volksdorf für Radfahrende.

 

Die Polizei hält den Einbau einer Sprunginsel als Querungshilfe in Höhe des Walddörfer SV für notwendig. Sie wurde im jetzigen provisorischen Zustand aus Sicherheitsgründen und auf Wunsch des Bezirksausschusses errichtet und wird auch regelmäßig genutzt. In der endgültigen Herstellung sollte sie aber auch Platz für eine/n Radfahrer/in bieten. Die Querungsstelle muss zudem ausreichend beleuchtet sein.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n