20-4621

Grundinstandsetzung der Straße Am Friedhof Beschluss der Bezirksversammlung vom 18.05.2017 (Drs. 20-4297.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen der Entwurfsplanung für die Grundinstandsetzung

der Straße Am Friedhof zu prüfen,

  1. ob die Straße auch im Abschnitt Poggfreedweg bis Schöneberger Straße auf beiden Straßenseiten mit Gehwegen ausgestattet werden kann, erforderlichenfalls zu Lasten des derzeit offenen Grabens.
  2. ob der ruhende Verkehr im Bereich des Friedhofs so neu geordnet werden kann, dass sich hier die Situation für Fußgänger verbessert.

 

 

Stellungnahme des Bezirksamtes zu Punkt 1 des Petitums:

Gegenwärtig befindet sich die Maßnahme Grundinstandsetzung „Am Friedhof“ im frühen planerischen Anfangsstadium der Vorplanung.

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes wird im Rahmen des Planungsverfahrens prüfen, ob in der Straße Am Friedhof eine Verrohrung des vorhandenen offenen Straßenentwässerungsgrabens im Bereich von Poggfreedweg bis zur Schöneberger Straße zugunsten der Herstellung eines zweiten Gehweges auf der westlichen Straßenseite möglich ist. 

Vorsorglich informiert das Fachamt Management des öffentlichen Raumes darüber, dass eine Verrohrung jedoch starken Restriktionen unterliegt und den Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg an einer Bewirtschaftung des Niederschlagswassers in offenen Gräben zur Verbesserung der Wasserqualität und des Stadtklimas zuwiderlaufen würde.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport zu Punkt 2 des Petitums:

Im Rahmen einer Vorbesprechung im Bezirksamt HH-Wandsbek am 26.06.2017 wurde als Ergebnis folgendes einvernehmlich festgehalten:

„Der Gesamtquerschnitt der Straße soll von Ost nach West wie folgt aufgeteilt werden:

ca. 1,50 m Gehweg, ca. 2,1 m Gehwegparken, ca. 5,50 m Fahrbahn und ca. 2,20 bis 2,50 m (variable Restbreite) Gehweg. Die vorhandene Mauer des Friedhofes soll dabei berücksichtigt werden und erhalten bleiben.

Im Abschnitt zwischen Rahlstedter Straße und Poggfreedweg sollen auf der Westseite geeignete Bereiche für 2 bis 3 Einengungen gesucht werden und als mögliche Varianten zur weiteren Abstimmung einmal aufgetragen werden. Diese Bereiche sollen als Parkplätze abmarkiert und am Anfang und Ende mit vorgezogenen „Nasen“ abgegrenzt werden. Es wird eine Durchfahrtsbreite von 3,50 m angestrebt.

Um das unerlaubte Parken außerhalb der Parkstreifen zwischen Rahlstedter Straße und Schöneberger Straße zu verhindern, wird die Straße mit einer entsprechenden Beschilderung versehen, hier als Parkzone mit VZ 290 und Zusatzzeichen 1053-30.“

 

Dieses Ergebnis führt zu einer moderaten Zunahme von Parkständen bei gleichzeitig verbesserter Situation für Fußgänger auf der Friedhofseite.

Das beauftragte Ingenieurbüro befindet sich zurzeit in der Planung des Vorhabens.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n