20-5563

Grunderneuerung Steilshooper Straße zwischen Richeystraße und Appelhoff im Herbst 2017 und Frühjahr 2018 Fehlende Parkbuchten an der Südseite der Steilshooper Straße zwischen den Einmündungen Georg-Raloff-Ring in Hohe der Gebäude 286-290, 294-296 Eingabe vom 01.02.2018 Stellungnahme des Bezirksamtes

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne hatte in seiner Sitzung am 01.02.2018 ein Bürgeranliegen als Eingabe [Drs. 20-5486] aufgenommen und die Verwaltung um Prüfung der Einlassungen der Eingabe, u.a. bestehend aus zwei Fragen gebeten.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung zu den Einlassungen der Eingabe:

Baumaßnahme: Ausbau der Veloroute 5 in der Steilshooper Straße von Richey-straße bis Appelhoff

hier: Antwort auf die Drucksache 20-5486

Fehlende Parkbuchten an der Südseite der Steilshooper Straße zwischen den Einmündungen Georg-Raloff-Ring in Höhe der Gebäude 286-290 und 294-296

Die Umbaumaßnahmen in der Steilshooper Straße dienen vor allem der Herstellung von sicheren Radverkehrsanlagen in Form von Radfahr- und Schutzstreifen im Verlauf der Veloroute 5. Finanziert wird die Maßnahme über das Bündnis für den Radverkehr aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz. Im gleichen Zuge werden auch die Nebenflächen, die Fahrbahn und die Bushaltestellen aufgewertet. Ziel der Planung war es, alle Verkehrsteilnehmer bei der Neugestaltung des Straßenquerschnittes zu berücksichtigen und die derzeit geltenden Regelwerke umzusetzen.

Zu Frage 1:

Im Bereich des öffentlichen Grundes vor den Gebäuden 292 – 296 sind mehrere sehr stattliche Bäume vorhanden. Der alte Gehweg wurde in diesem Bereich durch den alten Baumbestand erheblich eingeengt, Baumwurzeln beschädigten den Gehweg. Um den Bäumen bessere Standortbedingungen zu geben, und einen regelkonformen Gehweg in einer Breite von 2,50 m herzustellen, wurde der Gehweg an die Fahrbahn verlegt. Eine Verbesserung der Fußwegebeziehung wird hierdurch erreicht.

Zu Frage 2:

Durch die Einrichtung von beidseitigen Radfahrstreifen auf der Fahrbahn in einer Breite von 1,85 m, war es erforderlich den Straßenquerschnitt neu aufzuteilen. Um auch hier die Regelbreiten einzuhalten, wurde der Fahrbahnquerschnitt verbreitert. Die Bordkanten mussten in Höhe der Gebäude 286 - 292 um 0,60 m weiter in die Nebenflächen versetzt werden.

Der Rückbau des alten 0,60 m breiten Radweges veranlasste das Bezirksamt dazu, die Nebenflächen zu Gunsten der Gehwege und Baumscheiben neu aufzuteilen.

Die nach den Regelwerken erforderliche Breite von 2,10 m zur Einrichtung von Längsparkständen einschließlich eines Sicherheitsstreifens von 0,60 m war nicht mehr gewährleistet. Nach einem Abwägungsprozess mit den verschiedenen Fachämtern hat das Bezirksamt sich hier für die Verbesserung der Baumstandorte entschieden.

Petitum/Beschluss

Der Regionalausschuss nimmt Kenntnis.

Anhänge

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