21-3280

Grünstreifen zwischen Heidstücken und Im Soll Kleine Anfrage v. 18.05.2021

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

In der Drucksache 21-1747 ging es um die Priorisierung von Standorten bei der Aufstellung zusätzlicher Parkbänke im Gebiet des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne.

 

Vom Regionalausschuss wurden fünf Standorte vorgeschlagen. Ein vorgeschlagener Standort ist der Gehweg im Grünstreifen entlang der ehemaligen Kiesgrube, zwischen den Straßen Heidstücken und Im Soll. Dieser wurde nicht bedacht mit der Bemerkung, es sei keine Grünanlage.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:     25.05.2021

 

Vorbemerkung:

Wie bereits in der Drucksache 21-1747 verdeutlicht, handelt es sich bei dem genannten Grünstreifen mit Gehweg (Flurstücke 9250 und 9253, Gemarkung Bramfeld 546) um einen Grünstreifen, der sich nicht im Eigentum des Bezirksamtes Wandsbek befindet. Die Grundstücke befinden sich im sogenannten Allgemeinen Grundvermögen und werden somit durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) verwaltet.

 

  1. Der Grünstreifen wirkt für die Bürger:innen wie eine Grünanlage, was unterscheidet ihn von einer Grünanlage?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Der Grünstreifen unterscheidet sich optisch für Bürgerinnen und Bürger nicht von einer Grünanlage. Der Unterschied besteht in den Eigentumsverhältnissen. Die Flurstücke befinden sich im Verwaltungsvermögen des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und nicht im bezirklichen Verwaltungsvermögen Stadtgrün.

 

 

  1. Wer ist in diesem Abschnitt zuständig für die Grünpflege, das Aufstellen und Entleeren von Müllgefäßen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG).
 

 

  1. Können Verbesserungen der Nutzungs- und Aufenhaltsqualität auf dieser Wegstrecke erzielt werden? Beispielsweise durch Parkbänke, die zum Verweilen einladen oder durch Beleuchtung in den Abendstunden.

 

Bezirksamt Wandsbek:

Fachlich gesehen wäre die Anordnung von Sitzbänken sinnvoll. Dies liegt aber nicht im Entscheidungsprozess des Bezirksamts Wandsbek, sondern des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG).

 

 

  1. Ist das Areal im Eigentum der FHH, wenn nicht, gibt es vertragliche Regelungen mit den Eigentümern über Pflege und Instandhaltung?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die o.g. Flurstücke sind im Verwaltungsvermögen des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und somit Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Aufträge für die Pflege und Unterhaltung werden durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) veranlasst.

 

Anhänge

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