Grünflächen statt verwaister Fahrradständer am Poppenbütteler Markt Antrag der AfD-Fraktion
Dass Fahrradständer im öffentlichen Raum, ebenso wie Pkw-Stellplätze oder E-Scooter Abstellzonen, eine außer Frage stehende Berechtigung in unserem Großstadtalltag aufweisen ist unstrittig. Doch genauso wie die hiesige Bevölkerung durch Vielfalt geprägt ist, gibt dies auch für die Verkehrspräferenzen der stark heterogenen Stadtteile.
So werden die, in der Anzahl sehr großzügig errichteten, Fahrradständer am Poppenbütteler Markt bzw. dem dortigen Gewerbehof neben dem Marktleiterhaus, seit geraumer Zeit mehrheitlich nicht angenommen. Zwar liegt als Beleg keine über Monate erfolgte Videoüberwachung vor, der sehr beeindruckende Wildbuchs an besagten Objekten sollte hier allerdings für die Beweisführung ausreichen. Die dargestellte Situation zeigt abermals, dass das Say'sche Theorem, nachdem sich ein jedes Angebot seine Nachfrage (automatisch) schaffe, nicht auf alle Lebensbereiche zutrifft. Die ungenutzten und offensichtlich ebenfalls ungepflegten Fahrradständer am Poppenbütteler Markt werten die lokale Aufenthaltsqualität zunehmend ab.
Die Verwaltung wird gebeten,
keine Anlage/n