Grüne Durchwegungen nutzen, um die Grünflächen des Quartiers in Meiendorf miteinander zu verbinden Kleine Anfrage vom 27.07.2020
Mit der Drucksache 21/1634 wurde am 23.06.2020 im Planungsausschuss die Unterlagen zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 138 vorgelegt. In der Anlage 4 Seite 2 befindet sich ein Lageplan mit der Verortung und den Grünen Durchwegungen zum Grünzug, zu den „Offenen Wiesen“ und dem Naturschutzgebiet Höltigbaum.
Die eingezeichneten Grünen Durchwegungen sind nur teilweise vorhanden, da die Wege im Bebauungsplan Rahlstedt 9 zugewachsen oder versperrt sind. Im Bebauungsplan Rahlstedt 9 sind die Gehwege, als durchgängig bis zur Meiendorfer Straße und die Flurstücke 2734, 2740, 2717 als Straßenfläche festgelegt.
Mit Drucksache 15/25 wurde im Unterausschuss für Wirtschaft und Verkehr des Ortsausschusses Rahlstedt von der Verwaltung die Planung für einen selbständig geführten Geh- und Radweg auf der Meiendorfer Straße zwischen Spitzbergenweg und Hellmesbergerweg u.a. auf den Flurstücke 2734, 2740, 2717 vorgestellt. Der zuständige Ortsausschuss Rahlstedt hatte in seiner Sitzung am 29.11.1995 einstimmig seinen Beschluss bekräftigt, dass die Radweglücke an der B 75 zwischen Hellmesbergerweg und Spitzbergenweg zu schließen sei.
Mit Drucksache - 20-5212 wurde der Bezirksversammlung am 21.12.2017, durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, mitgeteilt, dass die gewünschte Verbesserung der fußläufigen Erreichbarkeit des Grundstücks Meiendorfer Straße 185 im Rahmen der Deckensanierung durchgeführt wird. Um eine nachhaltige Lösung zu schaffen, wird der Gehweg mit Betonplatten befestigt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 06.08.2020
Bezirksamt Wandsbek:
Der Planungsausschuss hat am 23.06.2020 eine Beschlussfassung über die Drucksache vertagt; die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 138 und die Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion wurden mithin nicht beschlossen. Zu der hypothetischen Frage, welche Unterlagen die Vorhabenträgerin in einer möglichen künftigen öffentlichen Plandiskussion ihrer Präsentation zu Grunde legen würde, muss sich das Bezirksamt enthalten. Im Übrigen käme solchen Unterlagen kein normativer Charakter zu.
Bezirksamt Wandsbek:
Zu a) und b): Entfällt, siehe zu 1.
Bezirksamt Wandsbek:
Die im Planungsausschuss am 23.06.2020 gezeigte Unterlage stellt die möglichen Wegeverbindungen im Umfeld der einzuleitenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 137 und Rahlstedt 138 dar. Inhalt der Unterlage war es nicht, den aktuellen Zustand dieser Verbindungen darzustellen, sondern planerische Möglichkeiten aufzuzeigen.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Wege wurden zuletzt am 27.07.2020 begangen. Die Wegeaufsicht begeht die Wege etwa vierteljährlich.
Bezirksamt Wandsbek:
Zwei Wege sind durchgängig und ausgebaut nutzbar. Zwei weitere Wege sind durchgängig, aber nicht ausgebaut und somit nur als Trampelpfad nutzbar. Bei Hausnummer 134 ist das Flurstück nicht durchgängig im Allgemeinen Grundvermögen, so dass der Weg dort unterbrochen ist und nicht bis zur Meiendorfer Straße führt.
Bezirksamt Wandsbek:
Durch die Festsetzung von Straßenverkehrsflächen zwischen den Straßen Wildschwanbrook und Meiendorfer Straße wollte die Plangeberin des Bebauungsplanes Rahlstedt 9 (1969) eine öffentliche Durchwegung der dazwischen gelegenen Wohngebiete mit bis zu 5 m breiten Wegen ermöglichen. Dabei sollten die Wege an die für die Meiendorfer Straße ebenfalls im Bebauungsplan vorgesehenen Straßenerweiterungsflächen anbinden. Die Straßenerweiterung wurde bisher nicht umgesetzt. Die an die befestigten Wege anschließenden Wegeabschnitte sind insoweit noch nicht endgültig hergestellt.
Bezirksamt Wandsbek:
Das Bezirksamt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 3. b.
Bezirksamt Wandsbek:
S. zu Frage 7.
Bezirksamt Wandsbek:
Der angesprochene Ortstermin ist seinerzeit federführend durch die für Hauptverkehrsstraßen zuständige Fachbehörde durchgeführt worden, dem Bezirksamt liegen hierzu keine Unterlagen vor. Die Trasse (Flurstück) steht grundsätzlich noch zur Verfügung
Bezirksamt Wandsbek:
Hierfür müsste insbesondere eine verkehrliche Planung erstellt und je nach Trassenverlauf ggf. ein nicht unerheblicher Baumbestand entfernt werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Entfällt.
keine Anlage/n