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Grillmöglichkeiten im Hohenhorst-Park Kleine Anfrage vom 06.10.2025

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Der Hohenhorst-Park ist ein wichtiger Grün- und Erholungsraum für die Anwohnerinnen und Anwohner der Stadtteile Jenfeld, Tonndorf und Rahlstedt. Immer wieder gibt es Nachfragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Anfragen in den Stadtteilgremien, ob und in welcher Form dort Grillmöglichkeiten vorgesehen oder möglich sind. Insbesondere, weil in vielen Wohnanlagen und in der Wohnunterkunft Grunewaldstraße kein offenes Feuer erlaubt ist, gerät der Hohenhorst-Park bei diesem Thema immer mehr in den Blick.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche aktuellen Regelungen gelten im Hohenhorst-Park und im Bezirk Wandsbek insgesamt in Bezug auf das Grillen im öffentlichen Raum (z. B. Art der Grills, Verbote, Toleranzregelungen)?
  1. Gibt es derzeit ausgewiesene Grillplätze oder Grillzonen im Hohenhorst-Park oder an anderer Stelle im Bezirk Wandsbek?
  • Falls nein: Warum wurde bislang auf die Einrichtung verzichtet?
  1. Welche Erfahrungen aus anderen Bezirken, die Grillzonen eingerichtet haben (z. B. Hamburg-Nord), sind aus Sicht der Verwaltung für Wandsbek relevant?
  1. Welche Arten von Grillplätzen wären im Hohenhorst-Park grundsätzlich möglich (z. B. fest installierte Grillstellen, ausgewiesene Grillwiesen, elektrische Grillstationen oder Grillsäulen)?
  1. nnten auch im Hohenhorst-Park Grillzonen ausgewiesen werden? Welche Voraussetzungen wären zu erfüllen?
  1. Welche konkreten Flächen im Hohenhorst-Park kämen nach Einschätzung der Verwaltung für Grillplätze oder Grillzonen in Betracht?
  1. Welche Entsorgungsmöglichkeiten (Mülleimer, Aschebehälter, Reinigungsintervalle) wären im Falle einer Einrichtung notwendig und mit welchen Mehrkosten wäre zu rechnen?
  1. Welche Scden sind in den vergangenen Jahren im Bezirk Wandsbek durch unsachgemäßes Grillen entstanden (z. B. verbrannte Rasenflächen, beschädigte Bäume oder Abfallbehälter) und welche Kosten fielen dafür an?
  1. Darf auf den Spielflächen, insbesondere auf dem Spielplatz „Kid zel Fuß“, im Hohenhorst-Park gegrillt werden?
  1. Wie viele Verstöße im Zusammenhang mit Grillen im öffentlichen Raum wurden im Bezirk Wandsbek in den letzten fünf Jahren festgestellt und mit welchen Ordnungsmaßnahmen geahndet?
  1. Welche Anzahl von Grillplätzen oder Grillzonen hält die Verwaltung unter Berücksichtigung der Größe des Hohenhorst-Parks und der Besucherzahlen für sinnvoll?
  1. Welche Sicherheitsaspekte (Brandgefahr, Abstand zu Spielplätzen, Rettungswege etc.) wären zu berücksichtigen?
  1. Wie steht es um den Versicherungsschutz, falls es zu Unfällen oder Schäden beim Grillen im Park kommt?
  1. Mit welchen Kosten wäre für Planung, Einrichtung und laufende Unterhaltung von Grillplätzen im Hohenhorst-Park zu rechnen?
  1. Welche Finanzierungsmöglichkeiten sieht die Verwaltung hierfür?
  1. Wie könnten Anwohnerinnen und Anwohner, die Stadtteilgremien sowie die bezirkliche Politik in die Entscheidung über mögliche Grillplätze im Hohenhorst-Park einbezogen werden?
  1. Wie bewertet die Verwaltung grundsätzlich die Einrichtung von Grillmöglichkeiten im Hohenhorst-Park im Vergleich zu anderen Grünanlagen im Bezirk?
Lokalisation Beta
Hohenhorstpark Tonndorf Rahlstedt

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