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Globalrichtlinie zur bezirklichen offenen Seniorenarbeit in der Freien und Hansestadt Hamburg Kleine Anfrage vom 05.09.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Die Globalrichtlinie zur bezirklichen offenen Seniorenarbeit in der Freien und Hansestadt Hamburg ist am 01.06.2016 in Kraft getreten und tritt am 31.12.2021 außer Kraft.

Diese Globalrichtlinie regelt die Planung und Förderung von Maßnahmen und Angeboten der offenen Seniorenarbeit durch die Bezirksämter. Sie bezieht sich vorrangig auf die kleinräumige Seniorenarbeit im Sozialraum, Stadtteil oder Quartier.

Die Bezirkliche Leitlinie für eine Bedarfsanalyse und kleinräumige Planung für die offene Seniorenarbeit sind hierbei zu beachten.

Unter Punkt 5. der Globalrichtlinie sind Hinweise zum Berichtswesen:

Die Bezirksämter legen der zuständigen Fachbehörde ihre Ergebnisse zur Angebotsanalyse (einschließlich Verteilung im Sozialraum), Bedarfseinschätzung und Maßnahmenplanung einmal jährlich zu Beginn des Kalenderjahres für das Folgejahr vor.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:               16.09.2019

 

 

1. Wann wurden die Ergebnisse gemäß Globalrichtlinie zur bezirklichen offenen Seniorenarbeit in der Freien und Hansestadt Hamburg dem zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung vorgelegt und wurde dabei auch die Listenform gemäß Berichtswesen eingehalten?

 

Gemäß Globalrichtlinie legt das Bezirksamt der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) alljährlich in Listenform nachfolgende Angaben vor:

 

 Zuwendungsempfangende und die Höhe der im Berichtsjahr erhaltenen Zuwendungen für die Seniorenarbeit

 

 angemietete oder bewirtschaftete Räumlichkeiten mit Angaben der Mietkosten inkl. Mietneben- und Bewirtschaftungskosten

 

 alle weiteren Maßnahmen, die aus der Rahmenzuweisung für Seniorenarbeit finanziert wurden unter Nennung der Beträge.

 

Gemäß Globalrichtlinie informiert das Bezirksamt in einem Fachgespräch die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz regelmäßig über die Ergebnisse der Arbeit in den Seniorentreffs und Seniorengruppen, von neuen Angebote für Senior*innen in den Sozialräumen sowie über die interdisziplinären / fachbereichsübergreifenden Maßnahmenplanungen des Fachamtes Sozialraummanagement.

 

Der bezirkliche Fachausschuss wurde bisher nicht beteiligt, da die Ergebnisse der Bedarfs- und Angebotsanalyse und Maßnahmenplanung mit der zuständigen Fachbehörde abgestimmt wurden.

 

 

2. Wann wurde eine quantitative Bedarfseinschätzung gemäß der Bezirkliche Leitlinie für eine Bedarfsanalyse und kleinräumige Planung für die Offene Seniorenarbeit in den einzelnen der 28 Sozialräumen vorgenommen und dem zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung vorgelegt?

 

Die Bezirkliche Leitlinie für eine Bedarfsanalyse und kleinräumige Planung

für die Offene Seniorenarbeit wurde am 27.06.2011 im Ausschuss für soziale

Stadtentwicklung (AsST) vorgestellt (Drs. 19/0500).

 

Die Bewertung der quantitativen Infrastruktur (Nachfrageseite anhand von sechs Indikatoren) und Angebote der Offenen Seniorenarbeit im jeweiligen Sozialraum ist Gegenstand der Bedarfsanalyse. Auf der Grundlage des erhobenen Bestandes (IST) werden aus fachlicher Sicht Bedarfskonstellationen / sozialräumliche Bedarfe (SOLL) identifiziert.

 

Konkrete Beispiele für die Umsetzung von Ergebnissen der Bedarfseinschätzung sind beispielsweise die Förderung von Seniorenkreisen in Hohenhorst, Wandsbek-Kern und Hummelsbüttel. Projekte im Fachbereich Seniorenarbeit werden gem. Förder-/ Globalrichtlinie Seniorenarbeit gefördert, beispielsweise der Suppentreff in Steilshoop für Frauen 60+, Lachyoga für ältere Menschen, Aufbau einer türkischen Frauengruppe 60+ in einem Seniorentreff, Tanzfest für Senior*innen und vieles mehr.

 

 

3. Wann werden die 28 Sozialräume (siehe Sozialraumbeschreibungen) überarbeitet und den veränderten Bevölkerungsentwicklungen (u.a. Geburten, Entwicklung der jungen und alten Bevölkerung, Schulen, Kitas, Senioreneinrichtungen, Wohnungsbau, Gewerbe, Nahversorgung) angepasst?

 

Die Sozialraumbeschreibungen sollen in der Regel alle 5 Jahre aktualisiert werden. Sie werden seit Ende 2018 sukzessive überarbeitet und aktualisiert, dabei werden u.a. die veränderten Bevölkerungsentwicklungen berücksichtigt. Die Aktualisierung der ältesten Sozialraumbeschreibung Meiendorf/Oldenfelde ist weitgehend abgeschlossen und befindet sich derzeit im Prozess der internen Abstimmung, die bis Ende 2019 abgeschlossen sein wird.

 

 

 

 

 

 

4. Wurden die Handlungsempfehlungen in den einzelnen Sozialraum-beschreibungen umgesetzt?

 

Die Handlungsempfehlungen sind nicht bindend oder verpflichtend. Die in den Sozialraumbeschreibungen enthaltenen Handlungsempfehlungen wurden aus der Zahlenwerk- und Statistikdatenanalyse sowie weiteren verfügbaren Informationsquellen abgeleitet und dienen ausschließlich als Diskussionsgrundlage und Empfehlung für Entscheidungsträger (Bezirkspolitik, Verwaltung und Akteure vor Ort). Sämtliche Sozialraumbeschreibungen wurden dem Sozialausschuss vorgelegt.

 

a. Wenn ja, welche?

 

 Siehe Antwort auf Frage 4. 

 

b. Wenn nein, warum nicht?

 

 Siehe Antwort auf Frage 4. 

 

 

5. Welche neuen Handlungsempfehlungen haben sich durch die Veränderungen der Bevölkerung in den einzelnen Sozialräumen ergeben?

 

Dazu können frühestens nach den ersten Aktualisierungen der Beschreibungen entsprechende Aussagen getroffen werden.

 

a. Wenn keine, warum nicht?

 

Siehe Antwort auf Frage 5.

 

Anhänge

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