20-2306

Gewerbeflächenentwicklung Hamburg - Stormarn - Abschlussbericht der Gutachter

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Vor dem Hintergrund der dynamischen wirtschaftlichen Entwicklung in der Metropolregion Hamburg besteht länderübergreifend im Bereich des Bezirkes Wandsbek und der Gemeinden Barsbüttel und Stapelfeld im Kreis Stormarn Handlungsbedarf zur Überprüfung und Ausgestaltung des Gewerbeflächenangebotes unter Berücksichtigung der siedlungsstrukturellen und naturräumlichen Rahmenbedingungen.

 

Auf der Basis einer Kooperationsvereinbarung der beteiligten Gebietskörperschaften haben die Freie und Hansestadt Hamburg, die (damalige) Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) jetzt Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und Behörde für Umwelt und Energie (BUE), das Bezirksamt Wandsbek und die Wirtschafts-und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH (WAS) gemeinsam ein interdisziplinäres Planungsgutachten beauftragt. Ziel des Gutachtens ist es zu untersuchen, wo und unter welchen Voraussetzungen eine länderübergreifende gewerbliche Entwicklung raumverträglich möglich ist.

 

In der Ausschusssitzung am 09.06.2015 hatte ein Vertreter der beauftragten Arbeitsgemeinschaft bestehend aus bgmr Landschaftsarchitekten – Becker Gieseke Mohren Richard, Berlin zusammen mit Machleidt GmbH Städtebau, Stadtplanung, Berlin und ARGUS Stadt- und Verkehrsplanung, Hamburg einen Zwischenbericht zum Gutachten präsentiert.

Nunmehr wird Frau Helga Krüger von bgmr Landschaftsarchitekten als Vertreterin der Auftragnehmer über die Ergebnisse des Gutachtens berichten.

 

Das Gutachten wird dem Ausschuss kurzfristig auch schriftlich zur Verfügung gestellt.

 

Es ist beabsichtigt, nach Kenntnisgabe des Abschlussberichtes in den beteiligten Gebietskörperschaften entsprechende Beschlüsse bzw. Vereinbarungen zu treffen, um für das interkommunale Gewerbegebiet Wandsbek/Stapelfeld möglichst zeitgleich die erforderlichen Bauleitplanverfahren durchzuführen. Ein entsprechendes Bebauungsplanverfahren ist im Arbeitsprogramm des zuständigen Fachamtes bereits vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Lageplan Gutachtengebiet

(Kernraum und erweiterter Betrachtungsraum)