Geschwindigkeitsüberprüfung und mögliche Lärmreduzierung an der Segeberger Chaussee Antrag der CDU-Fraktion
Von Anwohnern an der Segeberger Chaussee wird eine massive Überschreitung der Geschwindigkeiten. Der auf Hamburger Gebiet bewohnte Teil hat bereits eine zulässige Geschwindigkeit von 70 bzw. 60 km/h. Durch noch höhere Geschwindigkeiten steigen die Beeinträchtigungen durch den Verkehrslärm noch zusätzlich.
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:
Die zuständigen Stellen werden gebeten, an der Segeberger Chaussee Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen und mögliche Maßnahmen zum Schutz der Anwohner vor Verkehrslärm zu prüfen, unter anderem eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 50 km/h, und diese dem Regionalausschuss vorzuschlagen.
Keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.