20-6348

Gelder aus dem Naturcent für die ökologische Aufwertung von öffentlichen Grünanlagen nutzen Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD und Grüne

Antrag

Sachverhalt

 

Als finanziellen Ausgleich für die Inanspruchnahme zuvor unbebauter Flächen für den Wohnungsbau hat der Hamburger Senat den sog. Naturcent geschaffen (Dezember 2016. Die Regelung gilt rückwirkend ab 1.1.2016). Mit dem Geld, das sich an der zusätzlich eingenommenen Grundsteuer bemisst, sollen u.a. Grün- und Erholungsflächen in ihrem ökologischen Wert gesteigert werden. Die Bezirke können dazu Mittel aus dem Sondervermögen der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) beantragen.

Die Gelder müssen jährlich bei der BUE beantragt werden und werden nur für konkrete Projekte bewilligt.

 

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt Wandsbek gebeten für 2019

 

1. Gelder für die Identifizierung von Aufwertungsmöglichkeiten plus Durchführung von entsprechenden Maßnahmen in öffentlichen Grünanlagen zu beantragen

und zwar für


1.1 Veränderte Mahdrhythmen zur Förderung der Biodiversität

 

1.2. Anlage von naturnahen Spielbereichen (soweit im Rahmen der Verkehrssicherheit realisierbar)

 

1.3. Anlage von Wildstaudensäumen / - inseln

 

und falls eine der oben genannten Maßnahmen keine Berücksichtigung findet

 

1.4. Pflanzung von Obst- und Wildobstbäumen

 

2. zu prüfen, ob die aufgeführten Projekte mit den vorhandenen Personalressourcen zeitnah umgesetzt werden können und ggfs. zusätzliche Personalmittel hierfür bei der BUE zu beantragen. Der UGV möge über das Ergebnis informiert werden.

 

 

3. den UGV über den weiteren Verlauf jeweils zeitnah zu informieren (ggf. über die Fachsprecher*innen):

 

-          über Zeitpunkt und Umfang der eingereichten Maßnahmen

-          über die Bescheide der BUE zu den beantragten Maßnahmen

-          über die Ausschreibung der bewilligten Projekte sowie über Durchführungsbeginn und Fertigstellung der Maßnahmen

 

4. den UGV (ggf. Fachsprecher*innen) soweit möglich in den Entscheidungsprozess einzubeziehen.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.