20-2276

Gehwegreinigung Poppenbüttler Weg /Aufnahme ins Wegereinigungsverzechnis Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.10.2015 (Drs. 20-1756.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, über das Ergebnis der in der Drucksache 20-0359 angekündigten Dokumentation des Streckenabschnittes durch die SRH dem Regionalausschuss zu berichten, insbesondere unter der Fragestellung, ob eine Aufnahme des Streckenabschnittes in die Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses zum 01. April 2016 mit Beteiligung der betroffenen Anlieger vorgenommen werden kann.

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:

 

Die Verschmutzungssituation auf dem Streckenabschnitt zwischen der Einmündung Brillkamp und der Grünanlage um das Rückhaltebecken an der Susebek wurde eingehend geprüft. Die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Wegereinigungsverzeichnis (WRV) liegen jedoch nicht vor. Das hat folgende Gründe:

 

Der Poppenbütteler Weg gehört zwar zum Hauptverkehrsstraßennetz von Hamburg mit einem erheblichen Kraftfahrzeugverkehrsaufkommen; die Belastung durch Fußgänger und Radfahrer – insbesondere auf dem o.g. Abschnitt – ist jedoch deutlich geringer. Auf der anderen Seite der Einmündung Brillkamp befindet sich eine Bushaltestelle. Die dort hin- und fortführenden Fußgängerverkehre verlaufen jedoch nicht entlang der Lärmschutzwand, sondern überwiegend in der Straße Brillkamp, oder queren den Ring 3 an der Fußgängerampel.

Weitere Aspekte, die für eine Aufnahme in das WRV sprechen könnten, wären eine erhöhte Frequenz und Verschmutzungsgefahr durch mehrgeschossige Bebauung, Schulen, Kindertagesstätten und ähnliche öffentliche Einrichtungen, Supermärkte, Geschäfte jeglicher Art, Gastronomie, Kino u.a. Solche Besonderheiten sind ebenfalls nicht gegeben.

Hamburg hat einen großen Baum- und Strauchbestand, der im Herbst zu einem erheblichen Laubfall führt. Das betrifft auch diesen Abschnitt am Poppenbütteler Weg, ist aber nicht signifikanter als an vielen anderen Stellen im (baumreichen) Bezirk Wandsbek und der übrigen Stadt.

Die verhältnismäßig niedrige Beschwerdelage und die internen Qualitätskontrollen sind Hinweise darauf, dass Stadtteile wie Hummelsbüttel und Poppenbüttel generell und auch im Verhältnis zu anderen Teilen der Stadt als saubere und ordentliche Quartiere betrachtet werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n