Gehwegreinigung in der Sieker Landstraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.01.2016 (Drs. 20-2188.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Stadtreinigung wird gebeten zu prüfen, inwieweit weitere Abschnitte der Sieker Landstraße, insbesondere die nördliche Straßenseite, zwischen Geidelberg und Höltigbaum, bei der Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses berücksichtigt werden kann. Dem Regionalausschuss mögen die Ergebnisse mitgeteilt werden.
Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) bedankt sich bei der Bezirksversammlung Wandsbek für den Hinweis zur Gehwegreinigung in der Sieker Landstraße und wird den Antrag als sog. Prüffall für die Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses (WRV) 2017 aufnehmen. Für die Fortschreibung des WRV (Neuaufnahmen von Straßen[abschnitten], Streichungen sowie Frequenzveränderungen) sind bestimmte Rahmenbedingungen einzuhalten. Dazu gehört u.a. eine über einen längeren Zeitraum durchgeführte Dokumentation (Erhebungen, i. R. d. Qualitätssicherung, Fotos etc.), mit der die Anforderung der umzusetzenden Maßnahme gesichert belegt werden kann. Aufgrund der erforderlichen Vorlaufzeit ist eine Berücksichtigung in der Fortschreibung des WRV 2016 nicht mehr möglich. Die BUE wird daher frühestens im November 2016 im Rahmen der regelhaften Beteiligung der Bezirksversammlungen zur Fortschreibung des WRV über diesen Prüffall informieren.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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